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KIRCHDORF AN DER KREMS. Die Corona-Krise schlägt sich auch in der Bilanz der Arbeiterkammer (AK) Kirchdorf über das Jahr 2020 nieder: Die Sorgen, Ängste und Probleme der Beschäftigten im Bezirk führten zu einer Steigerung der tele­fonischen Bera­tungen um mehr als 50 Prozent. Die Beratungen per E-Mail haben sich mehr als verdoppelt. Insgesamt suchten 5.601 Arbeit­nehmer Rat und Hilfe. 

Die AK Bezirksstelle in Kirchdorf an der Krems (Foto: Arbeiterkammer Oberösterreich)
  1 / 2   Die AK Bezirksstelle in Kirchdorf an der Krems (Foto: Arbeiterkammer Oberösterreich)

„Die Pandemie hat auch der Region Kirchdorf eine Ausnahme­situation beschert. Die Menschen hatten so viele Fragen wie nie zuvor. Es ging vor allem um Unklar­heiten bei der Entlohnung, Pension, Kündigungen, Kurzarbeit, Sicher­heits­vorkehrungen, Kinder­betreuung, Home-Office und Auslands­urlaube“, sagt AK-Vizepräsidentin Elfriede Schober. Insgesamt hat die AK im Bezirk Kirchdorf im Jahr 2020 1,5 Millionen Euro für die AK-Mitglieder hereingeholt. 

Telefone liefen auch in der AK Kirchdorf heiß

Die weltweite Krise forderte die Arbeit­nehmer auch im Bezirk Kirchdorf so stark wie noch nie: Zu den traditionell häufigen Anfragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zum Entgelt und zu Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension kamen neue Themen hinzu. „Corona hat natürlich auch uns in der AK Kirchdorf enorm gefordert. Die Menschen haben uns gebraucht, wie nie zuvor. Gerade auch aus dem Tourismus gab es viele ratsuchende Arbeit­nehmer. Darüber hinaus herrschte viel Unsicher­heit zu Themen wie Entlohnung während der Kurzarbeit, Home-Office, Urlaubs- und Zeitausgleichs­anordnungen, Risikogruppen und wer aller dazu zählt, Kinder­betreuung in Zeiten geschlossener Schulen und Kindergärten und vieles mehr. Wir konnten hier massiv dazu beitragen, die erste Verunsicherung zu nehmen und sind den Menschen zur Seite gestanden“, berichtet Hannes Stockhammer, Bezirks­stellenleiter der AK Kirchdorf.

5.601 Beratungen - E-Mail-Anfragen stark angestiegen

Der Großteil der Ratsuchenden nahm eine telefonische Beratung in Anspruch. 4.478 Mal klingelte das Telefon bei den Kirchdorfer Rechts­experten. Das ist ein Anstieg um gut 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sprunghaft, auf mehr als das Doppelte, stiegen die E-Mail-Anfragen - von 124 im Jahr davor auf 291 im Jahr 2020.  Die persönlichen Beratungen hingegen gingen um 26 Prozent auf insgesamt 832 zurück. 24 davon waren persönliche Bildungsberatungen durch die AK-Bildungs­experten.

53 Fälle zu Arbeits­rechts­fragen abgeschlossen

Durch außer­gerichtliche Inter­ventionen haben die Kirchdorfer AK-Experten im letzten Jahr 32.079 Euro hereingebracht. Durch Rechts­vertretung vor dem Arbeitsgericht mussten 137.956 Euro erkämpft werden. Insgesamt hat die AK Kirchdorf 53 Fälle zu Arbeits­rechts­fragen gerichtlich oder außer­gerichtlich abgeschlossen und 170.035 Euro erkämpft. Im Fall mit dem größten Streit­wert erreichte die AK eine Nach­zahlung von 47.139 Euro. Aber auch bei kleinen Summen kämpft die Arbeiterkammer konsequent um die berechtigten Ansprüche ihrer Mitglieder. In einem Fall musste die AK wegen offener 72 Euro vor Gericht gehen. Mit Erfolg.

In Sozialrechts­angelegenheiten (Pensionen, Renten, Pflegegeld) erstritt die AK Kirchdorf im vergangenen Jahr in 87 Fällen insgesamt 1,065.233 Euro. Zusätzlich wurden 2020 für Arbeit­nehmer aus insolventen Betrieben 246.815 Euro durchgesetzt. In Summe erreichte die AK Kirchdorf im Vorjahr an arbeits- und sozial­rechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 1,482.083 Euro.

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Fleischer unter Kollektivvertrag entlohnt

Zwei Jahre lang war ein Mann aus dem Bezirk Kirchdorf als gelernter Fleischer in einem ober­österreichischen Fleischwaren-Betrieb beschäftigt. Als ihn der Arbeitgeber kündigte, kam der Mann zur AK Kirchdorf, um sich seine End­abrechnung kontrollieren zu lassen. Die Experten stellten fest, dass dem gelernten Fleischer ein höherer Brutto­stunden­lohn zugestanden wäre - er wurde unter dem im Kollektiv­vertrag geregelten Lohn bezahlt. Weiters stellte sich heraus, dass der Beschäftigte täglich um drei Uhr früh zu arbeiten begann, einstempeln durfte er aber erst um 5 Uhr. Die geleisteten Nacht­arbeits­überstunden wurden ihm nie bezahlt. Auch andere Über­stunden sind nie verrechnet worden.

Die AK Kirchdorf übernahm die Vertretung und forderte das ausstehende Geld beim ehemaligen Arbeitgeber ein. Die Firma weigerte sich allerdings, zu zahlen. Laut ihrer Darstellung habe der Mann alle geleisteten Stunden auch bezahlt bekommen und darüber hinaus hätte ihm die Firma auch Lebensmittel, Wäsche und eine günstige Dienst­wohnung zur Verfügung gestellt. Der Mann gab an, dass diese Angaben der Firma nicht stimmten. Er habe keine gratis Verpflegung bekommen und die angebliche Dienst­wohnung wäre eine Unterkunft gewesen, die er sich mit einem Kollegen geteilt habe, mit einem Bett auf dem Gang.

Da ein Teil der Ansprüche des Arbeit­nehmers schon verfallen waren, strebte die AK Kirchdorf einen Vergleich ein. Die von der Firma zunächst gebotenen 1.000 Euro wurden nicht angenommen - die AK erreichte letztlich eine Vergleichssumme von 2.250 Euro.

Ein Fall aus dem Sozialrecht: AK verhalf Schwerkrankem zu Invaliditätspension

Ein 59-jähriger Mann suchte bei der Pensions­versicherungsanstalt (PVA) um die Zuerkennung der Invaliditäts­pension an. Diese wurde ihm abgelehnt. Er wandte sich an die AK Kirchdorf. Der Mann arbeitete zuletzt als Kunden­dienst­mitarbeiter im Marketing­bereich. Nach einem Schlag­anfall litt er unter schweren gesund­heitlichen Problemen: Schwindel, Kopf­schmerzen, schwere Migräne, chronischer Tinnitus und Depressionen. Er war nicht mehr in der Lage, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Die PVA lehnte den Antrag des Mannes auf Invaliditätspension ab, weil aus ihrer Sicht keine Invalidität vorliege. Die Arbeiter­kammer klagte gegen diesen Bescheid beim Arbeits- und Sozial­gericht und legte der Klage ein umfassendes medizinisches Gutachten bei. Das Gericht folgte dieser Klage und gab der AK Recht. Dem Mann wurde die Invaliditäts­pension schließlich rückwirkend ab dem Datum der ersten Antrag­stellung zuerkannt.


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