Arbeiterkammer Kirchdorf erkämpfte im Vorjahr 1,5 Millionen Euro
KIRCHDORF AN DER KREMS. Die Corona-Krise schlägt sich auch in der Bilanz der Arbeiterkammer (AK) Kirchdorf über das Jahr 2020 nieder: Die Sorgen, Ängste und Probleme der Beschäftigten im Bezirk führten zu einer Steigerung der telefonischen Beratungen um mehr als 50 Prozent. Die Beratungen per E-Mail haben sich mehr als verdoppelt. Insgesamt suchten 5.601 Arbeitnehmer Rat und Hilfe.

„Die Pandemie hat auch der Region Kirchdorf eine Ausnahmesituation beschert. Die Menschen hatten so viele Fragen wie nie zuvor. Es ging vor allem um Unklarheiten bei der Entlohnung, Pension, Kündigungen, Kurzarbeit, Sicherheitsvorkehrungen, Kinderbetreuung, Home-Office und Auslandsurlaube“, sagt AK-Vizepräsidentin Elfriede Schober. Insgesamt hat die AK im Bezirk Kirchdorf im Jahr 2020 1,5 Millionen Euro für die AK-Mitglieder hereingeholt.
Telefone liefen auch in der AK Kirchdorf heiß
Die weltweite Krise forderte die Arbeitnehmer auch im Bezirk Kirchdorf so stark wie noch nie: Zu den traditionell häufigen Anfragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zum Entgelt und zu Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension kamen neue Themen hinzu. „Corona hat natürlich auch uns in der AK Kirchdorf enorm gefordert. Die Menschen haben uns gebraucht, wie nie zuvor. Gerade auch aus dem Tourismus gab es viele ratsuchende Arbeitnehmer. Darüber hinaus herrschte viel Unsicherheit zu Themen wie Entlohnung während der Kurzarbeit, Home-Office, Urlaubs- und Zeitausgleichsanordnungen, Risikogruppen und wer aller dazu zählt, Kinderbetreuung in Zeiten geschlossener Schulen und Kindergärten und vieles mehr. Wir konnten hier massiv dazu beitragen, die erste Verunsicherung zu nehmen und sind den Menschen zur Seite gestanden“, berichtet Hannes Stockhammer, Bezirksstellenleiter der AK Kirchdorf.
5.601 Beratungen - E-Mail-Anfragen stark angestiegen
Der Großteil der Ratsuchenden nahm eine telefonische Beratung in Anspruch. 4.478 Mal klingelte das Telefon bei den Kirchdorfer Rechtsexperten. Das ist ein Anstieg um gut 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sprunghaft, auf mehr als das Doppelte, stiegen die E-Mail-Anfragen - von 124 im Jahr davor auf 291 im Jahr 2020. Die persönlichen Beratungen hingegen gingen um 26 Prozent auf insgesamt 832 zurück. 24 davon waren persönliche Bildungsberatungen durch die AK-Bildungsexperten.
53 Fälle zu Arbeitsrechtsfragen abgeschlossen
Durch außergerichtliche Interventionen haben die Kirchdorfer AK-Experten im letzten Jahr 32.079 Euro hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten 137.956 Euro erkämpft werden. Insgesamt hat die AK Kirchdorf 53 Fälle zu Arbeitsrechtsfragen gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen und 170.035 Euro erkämpft. Im Fall mit dem größten Streitwert erreichte die AK eine Nachzahlung von 47.139 Euro. Aber auch bei kleinen Summen kämpft die Arbeiterkammer konsequent um die berechtigten Ansprüche ihrer Mitglieder. In einem Fall musste die AK wegen offener 72 Euro vor Gericht gehen. Mit Erfolg.
In Sozialrechtsangelegenheiten (Pensionen, Renten, Pflegegeld) erstritt die AK Kirchdorf im vergangenen Jahr in 87 Fällen insgesamt 1,065.233 Euro. Zusätzlich wurden 2020 für Arbeitnehmer aus insolventen Betrieben 246.815 Euro durchgesetzt. In Summe erreichte die AK Kirchdorf im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 1,482.083 Euro.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Fleischer unter Kollektivvertrag entlohnt
Zwei Jahre lang war ein Mann aus dem Bezirk Kirchdorf als gelernter Fleischer in einem oberösterreichischen Fleischwaren-Betrieb beschäftigt. Als ihn der Arbeitgeber kündigte, kam der Mann zur AK Kirchdorf, um sich seine Endabrechnung kontrollieren zu lassen. Die Experten stellten fest, dass dem gelernten Fleischer ein höherer Bruttostundenlohn zugestanden wäre - er wurde unter dem im Kollektivvertrag geregelten Lohn bezahlt. Weiters stellte sich heraus, dass der Beschäftigte täglich um drei Uhr früh zu arbeiten begann, einstempeln durfte er aber erst um 5 Uhr. Die geleisteten Nachtarbeitsüberstunden wurden ihm nie bezahlt. Auch andere Überstunden sind nie verrechnet worden.
Die AK Kirchdorf übernahm die Vertretung und forderte das ausstehende Geld beim ehemaligen Arbeitgeber ein. Die Firma weigerte sich allerdings, zu zahlen. Laut ihrer Darstellung habe der Mann alle geleisteten Stunden auch bezahlt bekommen und darüber hinaus hätte ihm die Firma auch Lebensmittel, Wäsche und eine günstige Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Der Mann gab an, dass diese Angaben der Firma nicht stimmten. Er habe keine gratis Verpflegung bekommen und die angebliche Dienstwohnung wäre eine Unterkunft gewesen, die er sich mit einem Kollegen geteilt habe, mit einem Bett auf dem Gang.
Da ein Teil der Ansprüche des Arbeitnehmers schon verfallen waren, strebte die AK Kirchdorf einen Vergleich ein. Die von der Firma zunächst gebotenen 1.000 Euro wurden nicht angenommen - die AK erreichte letztlich eine Vergleichssumme von 2.250 Euro.
Ein Fall aus dem Sozialrecht: AK verhalf Schwerkrankem zu Invaliditätspension
Ein 59-jähriger Mann suchte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um die Zuerkennung der Invaliditätspension an. Diese wurde ihm abgelehnt. Er wandte sich an die AK Kirchdorf. Der Mann arbeitete zuletzt als Kundendienstmitarbeiter im Marketingbereich. Nach einem Schlaganfall litt er unter schweren gesundheitlichen Problemen: Schwindel, Kopfschmerzen, schwere Migräne, chronischer Tinnitus und Depressionen. Er war nicht mehr in der Lage, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Die PVA lehnte den Antrag des Mannes auf Invaliditätspension ab, weil aus ihrer Sicht keine Invalidität vorliege. Die Arbeiterkammer klagte gegen diesen Bescheid beim Arbeits- und Sozialgericht und legte der Klage ein umfassendes medizinisches Gutachten bei. Das Gericht folgte dieser Klage und gab der AK Recht. Dem Mann wurde die Invaliditätspension schließlich rückwirkend ab dem Datum der ersten Antragstellung zuerkannt.


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