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ÖGB-Regionalsekretär Andreas Hubauer: "Mindestentgelt darf in Jobinseraten nicht fehlen"

Sophie Kepplinger, BA, 18.08.2022 12:54

KIRCHDORF AN DER KREMS. Eigentlich müsse die gesetzliche Regelung, dass bei Stellenausschreibungen das Mindestentgelt angegeben werden muss, bei den Arbeitgebern bekannt sein. Doch seit einiger Zeit hätten sich wieder Fälle gehäuft, in denen das Entgelt in Stellenausschreibungen nicht erwähnt wurde, berichtet der ÖGB-Regionalsekretär Kirchdorf, Andreas Hubauer.

Andreas Hubauer, ÖGB-Regionalsekretär (Foto: ÖGB)
Andreas Hubauer, ÖGB-Regionalsekretär (Foto: ÖGB)

„Es kann nicht sein, dass sich hier die Praxis einschleicht, das Gesetz zu ignorieren. Die Bezahlung muss bei allen Ausschreibungen mit nur ganz wenigen Ausnahmen für hohe Führungspositionen angegeben werden“, betont der ÖGB-Regionalsekretär Kirchdorf, Andreas Hubauer.


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