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Micheldorfer wurde Geld nicht wie versprochen zurückgezahlt: Arbeiterkammer Oberösterreich ging gerichtlich gegen deutsche Matratzenfirma vor

Sophie Kepplinger, BA, 14.06.2024 11:23

MICHELDORF IN OÖ. Ein Konsument aus Micheldorf in OÖ bestellte bei einer deutschen Matratzenfirma insgesamt vier Polster, die er nach der Testphase zurückschickte. Das Unternehmen zahlte aber den Preis trotz Interventionen der Arbeiterkammer Oberösterreich nicht komplett zurück. Erst als der AK-Konsumentenschutz die offene Forderung einklagte, erhielt der Mann sein Geld.

Um endlich wieder gut schlafen zu können, bestellte ein Konsument aus Micheldorf bei einer deutschen Matratzenfirma insgesamt vier Polster. Er entschied sich, die Polster nach der Testphase zurückzuschicken. Doch die Firma verweigerte die Rückzahlung. (Foto: olgaarkhipenko/stock.adobe.com)

Testphase zum Probeschlafen sowie kostenlose Rückgabe: Damit wirbt die deutsche Matratzenfirma. Der Micheldorfer hatte vergangenen Herbst online insgesamt vier Polster bestellt. Nach der Testphase von einigen Tagen entschied er sich, die Produkte zurückzusenden, da sie nicht seinen Vorstellungen entsprachen. Der Mann schickte die Polster ordnungsgemäß per Post an die Firma retour, die dort nachweislich übernommen wurden. Zurückbezahlt wurde jedoch nur der Betrag eines Polsters.

Kampf um Restzahlung

Der Micheldorfer versuchte immer wieder, die Restzahlung zu erhalten: vergeblich. Daher wandte er sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Aus rechtlicher Sicht war die Sache klar. Die Firma räumt eine Testphase ein und sagt die Rückzahlung des Kaufpreises zu, wenn die Ware zurückgeschickt und verbucht ist. Die AK-Experten wandten sich schriftlich an das Unternehmen, erhielten jedoch keine Antwort. Dadurch wurde es notwendig, den Micheldorfer gerichtlich zu unterstützen. Erst der Zahlungsbefehl führte schließlich dazu, dass auch die Rückzahlung für die restlichen drei Polster an den Konsumenten erfolgte. Darüber hinaus beglich die Firma die Kosten des von der AK beauftragten Anwaltes in voller Höhe. 

„Es ist ärgerlich, aber auch ein Paradebeispiel dafür, dass sich manche Firmen in der Werbung besonders kundenfreundlich geben, aber dann auf berechtige Ansprüche von Konsumenten vergessen. Wie in allen Belangen sind wir auch im Konsumentenschutz beharrlich und hartnäckig, wenn es um die Ansprüche unserer Mitglieder geht. Wir in der Arbeiterkammer versuchen zwar immer im ersten Schritt eine außergerichtliche Lösung, aber wenn sich jemand verweigert, setzen wir die Belange unserer Mitglieder bei Gericht durch“, so Präsident Andreas Stangl.


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