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Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf: Aufsichtsrat kritisiert sofortige Entlassung und Kommunikation

Sophie Kepplinger, BA, 13.03.2025 08:24

KIRCHDORF AN DER KREMS. (UPDATE) Nachdem im Dezember zwei Todesfälle im Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Kirchdorf für Aufsehen gesorgt hatten, beschäftigte sich nun der Aufsichtsrat der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH mit der Angelegenheit. Das Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft zu informieren sei richtig gewesen, doch die Vorgehensweise, dem betroffenen Arzt vorher keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt zu haben, wird kritisiert.

Nach den Vorwürfen rund um zwei Todesfälle im Dezember und die Entlassung eines Oberarztes gab es im PEK Kirchdorf auch personelle Folgen: Die bisherige Abteilungsleiterin verlässt das Klinikum, mit 1. April folgt ihr Rotraud Kohlberger nach. (Foto: Volker Weihbold)
Nach den Vorwürfen rund um zwei Todesfälle im Dezember und die Entlassung eines Oberarztes gab es im PEK Kirchdorf auch personelle Folgen: Die bisherige Abteilungsleiterin verlässt das Klinikum, mit 1. April folgt ihr Rotraud Kohlberger nach. (Foto: Volker Weihbold)

Im Aufsichtsrat der OÖG wurden im Rahmen seiner Sitzung die Hintergründe für die Entscheidung erläutert, einen langjährigen erfahrenen Oberarzt zu entlassen und die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung zu informieren.

Verpflichtung zur Information der Staatsanwaltschaft

Die Entscheidungsverantwortlichen hätten zum Zeitpunkt dieser Entscheidung einen grundlegenden Verstoß gegen Dokumentationspflichten und Entscheidungsregeln in Verbindung mit dem Tod eines Patienten festgestellt, so der Aufsichtsrat. Aufgrund dieses Verstoßes sei die Unternehmensleitung wegen gesetzlicher Bestimmungen zu einer Mitteilung an die Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen. Unabhängig von dieser gesetzlichen Verpflichtung entspreche es dem Grundsatz des Unternehmens, über allfällige wesentliche Vorwürfe entsprechende Transparenz einzuhalten.

Kritik an der Vorgehensweise

Dessen ungeachtet vertritt der Aufsichtsrat den Standpunkt, dass dem betroffenen Arzt die Möglichkeit hätte eingeräumt werden müssen, zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen, bevor hier weitere Schritte gesetzt werden. Nach Ansicht des Aufsichtsrats sollte in jedem Fall bis zur Klärung der Vorwürfe mit einer Dienstfreistellung unter Vorbehalt der späteren Entlassung vorgegangen werden. Der Aufsichtsrat thematisierte auch die mediale Erstkommentierung des Falles: Die Einhaltung der notwendigen Transparenz muss jeden Eindruck einer Vorverurteilung vermeiden.

Es ist jetzt Sache der Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte, die erhobenen Vorwürfe zu klären. Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass es bislang keinen vergleichbaren Fall gegeben hat.

OÖ-Ärztekammer zur Causa Kirchdorf

Oberösterreichs Spitalsärzte nehmen die Beschlüsse des Aufsichtsrates der Oberösterreichischen Gesundheitsholding zur Causa Kirchdorf positiv zur Kenntnis. Das sagt Harald Mayer, Vizepräsident der Ärztekammer für Oberösterreich und Kurienobmann der angestellten Ärzte. „Wir Ärzte brauchen den Rückhalt und das Vertrauen unseres Arbeitgebers. Dazu gehören Selbstverständlichkeiten, dass auch bei möglichen Fehlern der Betroffene angehört wird. Dazu gehört, dass mit einer Entlassung erst dann vorgegangen wird, wenn ein Fehlverhalten nachgewiesen ist. Und dazu gehört auch, dass der Dienstgeber nicht auch noch für eine mediale Vorverurteilung des Betroffenen sorgt“, betont Mayer. „Diese Feststellungen hat der Aufsichtsrat der Gesundheitsholding nunmehr getroffen und wir hoffen, dass das dazu beiträgt, die Vertrauensbasis zwischen Spitalsärzten und deren größtem Arbeitgeber in Oberösterreich zu verbessern. Ärzte können nur gut arbeiten, wenn gegenseitiges Vertrauen zwischen Spitalsträger und Arbeitnehmern besteht.“


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