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Campingplatzprojekt in Hinterstoder erneut vor dem Verfassungsgericht

Sophie Kepplinger, BA, 01.08.2025 12:02

HINTERSTODER. Seit Mai ist das neue Campingresort in Hinterstoder in Betrieb (Tips berichtete). Doch die juristische Auseinandersetzung um die Flächenwidmung geht weiter: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat den Verfassungsgerichtshof nun erneut mit einer Prüfung befasst.

 (Foto: Tips)
(Foto: Tips)

Mit dem Campingresort Hinterstoder wurde Ende Mai ein groß dimensioniertes Tourismusprojekt offiziell eröffnet. Es bietet neben Zelt- und Stellplätzen auch Hotelzimmer, Campingfässer sowie ein ganzjährig betriebenes Restaurant mit Biergarten. Das Projekt wurde von Land und Gemeinde begrüßt – insbesondere wegen der erhofften positiven Effekte auf die regionale Wertschöpfung und den Ganzjahrestourismus.

Mehrfache Anfechtungen der Baubewilligung

Trotz laufendem Betrieb ist das Projekt rechtlich nicht endgültig abgesichert. Die Baubewilligung des Bürgermeisters wurde mehrfach angefochten. Ein Nachbar brachte Beschwerde ein, die das Landesverwaltungsgericht (LVwG) zunächst abwies. Doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob diese Entscheidung im Dezember 2023 auf, weil die damals geltenden Raumordnungspläne für das Grundstück rechtswidrig waren.

Das LVwG bestätigte später die Baubewilligung mit der Begründung, dass das Grundstück als sogenannter „weißer Fleck“ galt – also ohne gültige Flächenwidmung. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist eine Bebauung auf solchen Flächen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Aber auch diese Entscheidung wurde im März 2025 vom VfGH aufgehoben. Die rechtliche Grundlage für die Bebauung sei weiterhin unklar.

Neue Widmung, alte Fragen

Inzwischen hat die Gemeinde neue, nun gültige Planungsgrundlagen beschlossen. Das Grundstück ist als Tourismus-Sondergebiet ausgewiesen. Ob diese neue Widmung rechtlich hält, ist aber offen – besonders im Hinblick auf Umwelt- und Raumordnungsziele wie den Schutz vor Zersiedelung.

Erneute Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof

Zur Schaffung größtmöglicher Rechtssicherheit hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich am 1. August beim Verfassungsgerichtshof einen Verordnungsprüfungsantrag eingebracht. Es soll geklärt werden, ob die neue Flächenwidmung sowohl mit der Verfassung als auch mit dem geltenden Raumordnungsrecht vereinbar ist. Erst danach wird das LVwG erneut über die anhängige Nachbarbeschwerde gegen die Baubewilligung entscheiden.


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