Gasbohrung in Molln: Verwaltungsgerichtshof gibt Umweltorganisationen Recht
MOLLN/LINZ. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (LVwG OÖ) zu den Gasbohrungen in Molln aufgehoben. Das LVwG hatte Beschwerden von vier anerkannten Umweltorganisationen – Alpenverein, Naturschutzbund, Greenpeace und Umweltdachverband – gegen die Bohrgenehmigung aus dem Jahr 2023 zurückgewiesen. Diese Vorgangsweise war laut Höchstgericht rechtswidrig.
Der VwGH stellte klar, dass den Umweltorganisationen der gerichtliche Rechtsschutz zu Unrecht verwehrt worden war. Nun muss das Landesverwaltungsgericht die Beschwerden inhaltlich prüfen. Dabei geht es unter anderem um mögliche Verstöße gegen EU-Naturschutzrecht, insbesondere die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, sowie um den Schutz streng geschützter Arten im Umfeld der Bohrungen.
Für den Umweltdachverband ist die Erkenntnis ein „Paukenschlag“. Man gehe davon aus, dass die Genehmigung der ersten Testbohrung nachträglich aufgehoben werden müsse. Mit den aktuell laufenden Bohrungen im Jaidhaustal steht die Entscheidung jedoch nicht in direktem Zusammenhang.
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