Widmung für Campingplatz in Hinterstoder war rechtmäßig
HINTERSTODER. Trotz Protesten wurde in Hinterstoder ein Luxus-Campingresort gebaut und im Vorjahr eröffnet. Nun stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fest, dass die Flächenwidmung rechtskonform war.

Der VfGH veröffentlichte am Montag, dass die im Vorjahr vom Gemeinderat in Hinterstoder beschlossene Widmung für das Campingresort Hinterstoder rechtskonform ist.
Man habe die Raumordnungsziele des Schutzes der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen und der Vermeidung von Zersiedelung hinreichend berücksichtigt.
Die der Widmung zugrundeliegende Grundlagenforschung sei hinreichend dokumentiert und die dafür getroffene Interessensabwägung bewege sich im Rahmen des dem Gemeinderat zukommenden Planungsermessen.
„Vom Campingresort Hinterstoder profitiert die gesamte Region Pyhrn-Priel. Mit dem Ganzjahresbetrieb wurde eine Angebotslücke in der Urlaubsregion geschlossen“, sagt Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP).








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