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Leserartikel Martin Grob, 22.02.2018 15:01

Krems. Die Arbeiterkammer (AK) Krems stellte kürzlich ihre Leistungsbilanz 2017 vor. Bezirksstellenleiterin Doris Schartner freut sich über 8.626 Beratungsgespräche und mehr als 1,9 Millionen erstrittene Euro für Kremser Arbeitnehmer. Vermehrt sei es in der jüngeren Vergangenheit zu unrechtmäßigen Kündigungen im Krankheitsfall gekommen.

Erstritten insgesamt 1,9 Millionen Euro für Kremser Arbeitnehmer: Bezirksstellenleiterin Doris Schartner und Kammerrat der Arbeiterkammer Niederösterreich Gerhard Fürnkranz. Foto: Grob

Die Kremser AK-Bezirksstellenleiterin Doris Schartner lud kürzlich gemeinsam mit Kammerrat Gerhard Fürnkranz zur Vorstellung der Leistungsbilanz 2017. Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 1.953.516 Euro für Arbeitnehmer im Bezirk erkämpft werden. „Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht und ihnen aus vielerlei Gründen vorenthalten wurde“, sagt AK Niederösterreich-Kammerrat Gerhard Fürnkranz.

Mitarbeiter verliert erst Firmenauto und dann Job

Obwohl die Zahl der „schwarzen Schafe“ unter den Arbeitgebern laut Doris Schartner in den vergangenen Jahren zurückgegangen sei, gebe es immer wieder Fälle, bei denen Arbeitnehmern Leistungen zu unrecht vorenthalten würden. Das zeige aktuell ein Fall, bei dem ein Außendienstmitarbeiter eines Kremser Montage-Unternehmens während des Krankenstands zunächst sein Firmenauto zurückgeben musste und wenig später gekündigt wurde. Nachdem der 40-Jährige Unstimmigkeiten bei seiner Endabrechnung feststellte, führte ihn sein Weg zur Arbeiterkammer.

5000 Euro für Kremser Arbeitnehmer erstritten

Rasch wurde klar, hier stimmte einiges nicht. Neben der zu kurz bemessenen Kündigungsfrist, wurde dem Ex-Mitarbeiter auch noch der Sachbezug für die Privatnutzung des Firmenwagens abgezogen, den er zu dem Zeitpunkt schon gar nicht mehr besaß. In weiterer Folge war auch noch der Resturlaub des Außendienstlers falsch abgerechnet worden. Dem Mann entstand ein Schaden von 5000 Euro, der mit Hilfe der AK schließlich vom Firmenchef ausbezahlt wurde.

Erfolg: Entgeltfortzahlung bei „Einvernehmlicher“

Ab dem 1. Juli werden rechtliche Änderungen wirksam, durch die Arbeitgeber auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses während des Krankenstands zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind. Durch die Umsetzung dieser langjährigen Forderung von AK und Gewerkschaft sei ein „Schlupfloch für Dienstgeber“ geschlossen worden. Bisher seien Arbeiter und Angestellte oft zu einer einvernehmlichen Auflösung im Krankheitsfall gedrängt worden, damit die Unternehmer Kosten an die Allgemeinheit abwälzen konnten. Die Entgeltfortzahlung beträgt ab 1. Juli im Krankenstand bereits ab einem Dienstjahr bis zu acht Wochen, bisher galt die Fortzahlung erst nach fünf Arbeitsjahren.

AK bietet schnelle Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz

Insgesamt habe die Bezirksstelle Krems im Vorjahr über 2,8 Millionen Euro für Arbeitnehmer der Region erstritten, sagt die Bezirksstellenleiterin Doris Schartner. Der Betrag beinhalte sowohl die Steuerrückholaktion als auch den Konsumentenschutz. „Den größten Brocken macht naturgemäß unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus“, so Schartner. Das zeige auch, wie wichtig die AK als regionale Anlaufstelle sei.


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