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LEONDING/WIEN. Ob der am 31. Jänner im Nationalrat gefällte Beschluss zum Kindergeld für Krisenpflegeeltern eine Lösung für die Betroffenen darstellt, sei dahingestellt. Fakt ist, dass die eingeleitete Gesetzesänderung den Anspruch auf Kindergeld für diese speziellen Eltern auf rechtlich sichere Beine stellt.

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer mit einer Abordnung von oö. Krisenpflegemüttern und Geschäftsführer Alexander König (re. außen) sowie Martina Gaßner von „plan B“ (3.v.r.) . Das Foto ist vom September, seit damals kämpfen die Betroffenen gemeinsam mit Birgit Gerstorfer für eine Lösung in dieser Frage. Foto: Land OÖ

Zwar steht den Eltern, die sich um ein Kind in der Krise kümmern, nun wieder Kinderbetreuungsgeld zu. Dieses war ihnen, wie berichtet, nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshof im Juli des Vorjahres gestrichen worden.In Oberösterreich sind 33 Eltern von dieser Maßnahme betroffen. 

Allerdings gilt das Bezugsrecht erst ab einer Betreuungszeit von 91 Tagen. Damit fallen knapp die Hälfte der Betroffenen aus dem Anspruch heraus.

„Alleine bei uns betreuen 40 Prozent der Betroffenen diese Kinder kürzer als 91 Tage“, sagt Alexander König, Geschäftsführer von Plan B in Leonding.

Die gemeinnützige Einrichtung sorgt seit 1983 für Kinder, die vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können. Die Krisenpflegeeltern sind dort geringfügig beschäftigt. „Was da beschlossen wurde, ist definitiv eine Reparatur der rechtlichen Lage, aber wir hätten uns halt gewünscht, dass diese Chance genutzt wird, um die 91-Tage-Frist zu Fall zu bringen“, so König.

Geringe Wertschätzung

Immerhin deckt das Kindergeld zwei Drittel des Betreuungsgeldes ab. „Was würden Sie davon halten, wenn man Ihnen zwei Drittel des Gehaltes wegnehmen würde?“, so König.

Neben den finanziellen Einbußen sei für die engagierten Kriseneltern vor allem die geringe Wertschätzung bitter. „Ich glaube, dass sich viele überlegen werden, ob sie bei dieser Geringschätzung ihres Berufes noch einmal ein Kind in der Krise aufnehmen“.

ÖVP spricht von fairer Lösung

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß begründete die Lösung damit, dass sie Krisenpflegeeltern nicht besser stellen könne als andere Eltern.

Aus dem ÖVP-Parlamentsclub heißt es: „Die nun eingebrachte Lösung zeigt die Lösungskompetenz der Bundesregierung und stellt sicher, dass alle Eltern im Zusammenhang mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes gleich und fair behandelt werden“, so Familiensprecher Abg. Norbert Sieber.

Grundsätzlich liege das Krisenpflege-Wesen bei der Zuständigkeit der Länder. „Daher werden Krisenpflegeeltern auch von diesen für ihre Leitungen finanziell entschädigt. Krisenpflegeeltern steht neben den Leistungen des jeweiligen Bundeslandes auch die Familienbeihilfe seitens des Bundes zur Verfügung“, so Sieber.

LR Birgit Gerstorfer (SP): „Gesetzespfusch“

Erbost zeigt sich Landesrätin Birgit Gerstorfer. „Für diesen Pfusch hat die Familienministerin jetzt länger als ein halbes Jahr gebraucht. Von den Krisenpflegeeltern erwartet man, dass sie von heute auf morgen alles liegen und stehen lassen und sich um ein Kind kümmern. Aber die Regierung will erst nach drei Monaten für diese aufopfernde Tätigkeit bezahlen. Das werden wir so nicht hinnehmen. Das Pflegegeld muss ab dem ersten Tag ausbezahlt werden“.

Auch Arbeiterkammer und Caritas setzen sich für die Betroffenen ein und wollen den Beschluss des Familienausschusses nicht akzeptieren. 


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