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LEONDING.Landesrätin Birgit Gerstorfer hat eine neue Regelung in Auftrag gegeben, die die Situation für Krisenpflegeeltern verbessern soll. 

Krisenpflegeeltern kümmern sich kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum um gefährdete Kinder. Foto: Shutterstock.com/Miss TreechadaYoksan

Die Eltern bekommen in diesem Modell eine durchgängige Anstellung, doppeltes Gehalt und Erhöhung des Krisenkindergeldes im Ernstfall. Mit diesen spürbaren Verbesserungen hofft die Kinder- und Jugendhilfe, den Rückgang an Krisenpflegeeltern zu stoppen.

Das Problem liegt nicht am mangelnden Interesse an dieser Aufgabe: In den letzten beiden Jahren haben 17 Familien ihre Ausbildung als Krisenpflegeeltern abgeschlossen – allerdings hat etwa die gleiche Anzahl ihre Tätigkeit beendet.

„Bahnbrechende Entwicklung“

Krisenpflegeeltern aus ganz Oberösterreich sind beim Verein Plan B in Leonding beschäftigt. Geschäftsführer Alexander König zu der Neuerung: „Wir freuen uns über diese bahnbrechende Entwicklung. Krisenpflegeeltern leisten enorm viel für die gesamte Gesellschaft. Vor allem ist es wichtig, dass Säuglinge und Kleinkinder in Krisensituationen weiterhin die Möglichkeit haben, in einer Familie betreut zu werden. Das Schaffen fairer und klarer Rahmenbedingungen sichert den Fortbestand dieser qualitativ nicht ersetzbaren Betreuungsform.“

Bisherige Regelung

Bisher variierte das Gehalt zwischen 452 Euro (in betreuungsfreien Zeiten) und 578 Euro brutto (während der Betreuung eines Kindes). Dazu kamen bis zu 645 Euro Krisenpflegekindergeld als Aufwandsentschädigung für Unterhalt und Kleidung des Kindes. Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld des Bundes bestand nur, wenn die Krisenbetreuung länger als 90 Tage dauerte (eine Dauer, die in vielen Fällen der Krisenbetreuung nicht erreicht wird).

Die neuen Rahmenbedingungen

Künftig bekommen alle Krisenpflegeeltern in OÖ eine durchgängige Anstellung mit einem Gehalt von 1.041 Euro brutto – in betreuungsfreien Zeiten ebenso wie in Betreuungszeiten. Wenn während einer Betreuung kein oder nur ein geringer Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, wird das oö. Krisenpflegekindergeld entsprechend erhöht – um bis zu 775 Euro monatlich. „So wird eine planbare finanzielle Basis geschaffen, im Sinne einer gleichen Abgeltung für gleiche Leistung“, stellt LR Birgit Gerstorfer fest.


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