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Oberösterreich erlässt Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen gegen den Wolf

Regina Wiesinger, 05.09.2018 14:36

LIEBENAU. In Hinblick auf die steigenden Wolfrisse und zunehmenden Wolfssichtungen im Bezirk Freistadt, die sich auch auf den Nahbereich von Häusern und landwirtschaftlichen Anwesen verlagern, erteilte das Land Oberösterreich die erste Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen in der Marktgemeinde Liebenau.

Symbolfoto: Weihbold
Symbolfoto: Weihbold

„Für uns hat die Sicherheit der Bevölkerung und die Sicherheit der Weidetiere oberste Priorität. Die Bewohner der betroffenen Regionen sind stark verunsichert und das ist nachvollziehbar, denn der Wolf dringt in ihren unmittelbaren Lebensraum ein. Daher ist es das Ziel dieser Ausnahmebewilligung, die natürliche Scheu der Wölfe wieder herzustellen und das Vordringen in den Nahbereich der Häuser und Höfe zu verhindern“, sagt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Die nun erstmalig in Oberösterreich umgesetzte Ausnahmebewilligung ist Teil des Zweistufen-Plans zur Vergrämung und erforderlichenfalls Entnahme von auffälligen Wölfen, der bereits im Mai im Rahmen des von Landesrat Max Hiegelsberger einberufenen, zweiten Runden Tisches mit dem Wolfsbeauftragten Dr. Georg Rauer und Vertreter der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, des Oö. Almvereins, des Oö. Landesjagdverbands, des WWF, des Naturschutzbundes Oberösterreich sowie Vertreter der Abteilungen Naturschutz und der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich vereinbart wurde.

Vergrämen mit Gummigeschoße und Co.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit dürfen Wölfe, die sich innerhalb eines Umkreises von 200 Metern von bewohnten Gebäuden aufhalten, durch die Grundstückseigentümer selbst beziehungsweise die zuständigen Jäger vergrämt werden. Nach Maßgabe der erforderlichen Wirksamkeit dürfen nun Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm eingesetzt werden, wobei weitere einschlägige gesetzliche Bestimmungen wie beispielsweise das Waffengesetz oder das Pyrothechnikgesetz einzuhalten sind. Für die Beurteilung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen muss jeder Einsatz exakt protokolliert werden. Die Ausnahmebewilligung gilt bis 31. Dezember 2019.

Info-Veranstaltungen des Landes

Aktuell finden in den Gemeinden der betroffenen Regionen fachliche Informationsveranstaltungen des Landes Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Oberösterreich statt. „Diese aktive Information der Öffentlichkeit sowie die Ausweitung des nationalen Managementplans, die wir in Oberösterreich im Rahmen der Runden Tische umsetzen und die Einführung der regionalen Wolfsbeauftragten sind wesentliche Schritte. Sofern sich der Wolf jedoch nicht durch Vergrämungsmaßnahmen abschrecken, lässt gilt es auch den nächsten Schritt, die Entnahme der Problemwölfe, umzusetzen“, bekräftigt Hiegelsberger.


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Naturfreund
Naturfreund
12.09.2018 08:47

Lieber Schafe statt Wölfe

Endlich wird etwas gegen die Wölfe unternommen. Noch besser wäre es allerdings die Rudelbildung zu unterbinden. Die Bedürfnisse der heimischen Bevölkerung und Weidebauern soll endlich ernst genommen werden. Für die Wolfsbefürwörter kann man ja Großgehege schaffen, dass sie dort die Wölfe beobachten und studieren können. Die Wölfe gehören hinter Schutzzäunen nicht die Weidetiere, die unsere Landschaft pflegen.

Antworten
Annegret Sproesser
Annegret Sproesser
06.09.2018 09:39

Erster Schritt in die richtige Richtung

Herr Hiegelsberger geht in die richtige Richtung. Offensichtlich hat er erkannt, dass Herdenschutz mit immer höheren Zäunen, immer schärferen Hunden und immer mehr Finanz- und Arbeitsaufwand an seine Grenzen gestoßen ist. Der einseitige Vollschutz einer, nicht im geringsten gefährdeten Art führt zum Verlust vieler anderer Arten und zum Verlust der Lebensqualität der Bevölkerung. Dem beginnt er mit dieser Maßnahme zu begegnen. Bravo Herr Hiegelsberger!


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