Zusammenlegung von Pfarren: Einspruch aus dem Dekanat Kremsmünster
BEZIRKE LINZ-LAND/KIRCHDORF/STEYR-LAND/WELS-LAND. In einer zweiten Phase der Pfarrstrukturreform sollten 103 Pfarrgemeinden zu sieben neuen Pfarren fusioniert werden. Aus einigen Pfarrgemeinden kam jedoch ein Einspruch, darunter Kematen. Deshalb ist die Fusionierung zur Pfarre Tassilo-Kremsmünster nun vorerst ausgesetzt, bis eine Antwort aus Rom eintrifft.
Schon im Jänner 2023 wurden im Rahmen der Pfarrstrukturreform der katholischen Kirche in Oberösterreich 51 Pfarren zu nunmehr fünf Pfarren fusioniert. Weitere 103 Pfarrgemeinden sollten mit Jänner 2024 folgen und zu sieben neuen Pfarren zusammengelegt werden. Doch das Inkrafttreten der Ende September erlassenen Fusionsdekrete wurde in den Dekanten Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried ausgesetzt, weil in insgesamt acht Pfarrgemeinden Einspruch erhoben wurde. Das sei in kirchlichen wie auch in staatlichen Verfahren üblich und rechtmäßig.
Einsprüche aus dem Dekanat Kremsmünster
Im Dekanat Kremsmünster kamen zwei Einsprüche, wobei bei einem davon auf weitere Schritte verzichtet wurde, berichtet der Pfarrer des Dekanats Pater Klaus Zarzer-Besenböck. Das andere Anliegen sei aus der Pfarrgemeinde Kematen gekommen und werde nun in Rom bearbeitet. Für die Antwort ist sechs Monate Zeit.
„Die Beauftragungen, wie zum Beispiel die Seelsorgeteams, können wir zwar jetzt noch nicht durchführen und müssen für Entscheidungen das Einverständnis aller 16 Pfarrgemeinden einheben. Wir können aber auf freiwilliger Basis wie gehabt weiterarbeiten. Den Einspruch haben wir also nicht so tragisch gesehen“, erzählt Pater Klaus Zarzer-Besenböck, Pfarrer in Neuhofen und Allhaming sowie Feuerwehrseelsorger.
Die Pfarrstrukturreform sieht vor, dass die Pfarrgemeinden eine weitgehende Selbstständigkeit (auch finanzieller Art) für ihren Bereich bewahren können, zugleich profitieren sie vom größeren Ganzen der Pfarre und der Zusammenarbeit der Seelsorgeverantwortlichen.
Vatikan muss prüfen
Nach der „Ordnung der Pfarren“ werden die Rekurse aus den acht Pfarrgemeinden dem zuständigen Dikasterium für den Klerus in Rom für die Entscheidung weitergeleitet. Bis es eine Entscheidung gibt, werden die pfarrlichen Fusions-Dekrete in den vier betroffenen Dekanaten ausgesetzt. Die Dekrete für die neuen Pfarren Mühlviertel-Mitte, Steyr und TraunerLand erlangten hingegen wie vorgesehen mit 1. Jänner 2024 ihre Rechtsgültigkeit.
Dekanat Kremsmünster mit den Pfarren Adlwang, Allhaming, Bad Hall, Eggendorf im Traunkreis, Kematen an der Krems, Kremsmünster, Neuhofen an der Krems, Pfarrkirchen bei Bad Hall, Ried im Traunkreis, Rohr im Kremstal, Sattledt, Schleißheim, Sipbachzell, Steinhaus bei Wels, Thalheim bei Wels und Weißkirchen an der Traun
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