Heimbringerdienste und Jugendtaxis für sicheren Nachhauseweg
LINZ-LAND. Ab 1. Jänner 2017 können sich Puckinger Jugendliche (von 16 bis 20 Jahren, Präsenz- und Zivildiener sowie Studenten bis 26 Jahre), die in der Gemeinde seit drei Monaten den Hauptwohnsitz haben, über die Einführung eines Jugendtaxis freuen.
Möglich macht dies neben der Gemeinde das Land Oberösterreich, das Förderungen in Höhe von 234.000 Euro für sichere Mobilität der Jugendlichen zur Verfügung stellt. Jugendtaxis gibt es bislang in etwa 150 oö. Gemeinden. Im Bezirk Linz-Land haben neben Pucking noch die Gemeinden Kirchberg-Thening, Leonding, Oftering, Pasching, Traun und Wilhering vom Land OÖ Förderungen für Jugendtaxis erhalten. Alleine im Vorjahr wurden für das Projekt landesweit Förderungsmittel von etwa 213.000 Euro zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind – je nach Gemeinde – Jugendliche von 14 bis 21 Jahren, Zivil- und Präsenzdiener sowie Studierende bis zu einem Alter von 26 Jahren. Der Betrieb des Jugendtaxis erfolgt ausschließlich an Wochenenden (Freitag bis Sonntag) und an Werktagen vor Feiertagen.
Jugendtaxi neu in Pucking
In der Gemeinde Pucking etwa konnte, nachdem im Jugendausschuss die Details ausgearbeitet wurden, je ein Taxiunternehmen aus Traun und Weißkirchen für die Durchführung der Fahrten gewonnen werden. In Pucking gilt: Jede berechtigte Person kann ab 1. Dezember 2016 auf der Gemeinde-Homepage (www.pucking.at) elektronisch einen Antrag auf Ausstellung eines Jugendtaxi-Ausweises einbringen. Bei der Übergabe des Ausweises werden zugleich zwölf Gutscheine im Gesamtwert von 72 Euro ausgegeben, nachdem der Eigenanteil von 24 Euro entrichtet wurde. Jeder Gutschein im Wert von 6 Euro kann nach den festgelegten Regeln bei den Taxifahrten eingelöst werden. „Die Jugendlichen werden mit ihrem Jugendtaxi nicht nur sicherer im Straßenverkehr unterwegs sein, sondern auch eine gute Gelegenheit zur Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel wie etwa zur Straßenbahn zur Verfügung haben“, sagt der Puckinger Vizebürgermeister Franz Almesberger (ÖVP). Der im Jugendausschuss ausgearbeitete Antrag wurde im Gemeinderat einstimmig angenommen.
Spezielle Heimbringerdienste
„Für besondere Veranstaltungen und Anlässe wie Bälle, Feuerwehr- oder Zeltfeste können zudem Kostenzuschüsse von Gemeinden und Veranstaltern beantragt werden“, informiert das Land OÖ. Bei öffentlichen Veranstaltungen können die Veranstalter wie Vereine, Ballkomitees, Jugendorganisationen u.v.m. spezielle Heimbringerdienste anbieten. Die sichere Heimfahrt wird mit 50 Prozent der entstehenden Kosten unterstützt.
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