Schwerpunktkontrolle für Mautausweichverkehr in Ansfelden
ANSFELDEN. Der Lkw-Verkehr ist ein Garant für funktionierende Logistik- und Versorgungsketten. Trotzdem müssen Schwertransporter gewisse Regelungen einhalten. In Ansfelden wurde nun eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt.

Es gilt die gesetzliche Regelung, dass Lastkraftwagen dort, wo es möglich ist, das hochrangige Straßennetz nutzen sollen. Dieses ist für den Schwer- und Gütertransport entsprechend ausgebaut. Die Nutzung von parallelführenden Landesstraßenzügen, etwa um sich die Maut zu sparen, ist hingegen verboten. Lediglich Fahrten im Ziel- und Quellverkehr, also hin zum Zielstandort oder ausgehend als Startpunkt, sind erlaubt. Im Zuge einer Schwerpunktkontrolle wurde nun der Mautausweichverkehr auf der L563 in Ansfelden kontrolliert. Dabei wurden über 50 Lastkraftwagen kontrolliert. Eine Vielzahl der Sattelzüge musste nicht kontrolliert werden, da es sich aufgrund der angebrachten Firmenaufschriften um Ziel- und Quellverkehr handelte. Bei acht der kontrollierten Fahrzeuge wurde eine Missachtung des Lkw-Fahrverbots festgestellt. Alle acht Lenker bezahlten vor Ort eine Organstrafverfügung. „Mir geht es nicht um das 'Schikanieren' von Lkw-Fahrern, sondern um das Einhalten bestehender Fahrverbote, die zum Schutz der Bevölkerung erlassen wurden. Schließlich sind wir schon vom Verkehr auf der A1 mehr als überbelastet!“, so Bürgermeister Christian Partoll, der sich gemeinsam mit Vizebürgermeister Albert Wituschek ein Bild vor Ort machte.


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