
KEMATEN. Während der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Kollegialorgane an Sitzungen mittels Videokonferenzen teilnehmen konnten. Mit dem Außerkrafttreten des 2. Oö. COVID-19-Gesetzes ist dies seit 1. Jänner 2023 unzulässig. Die FPÖ Kematen kündigt nun einen Antrag an, um diese Möglichkeit aufrecht erhalten zu können.
„Die Erfahrungen von Videokonferenzen bzw. ‚Hybrid-Konferenzen‘, bei denen man präsent oder digital anwesend sein konnte, waren positiv. Es gab durchwegs Vorteile und keinerlei Risiken. Wir alle sind froh, dass mittlerweile die Corona-bedingten Einschränkungen zurückgenommen wurden. Das Verbot der Videokonferenzen sehen wir aber als Rückschritt. Hier fordern wir, dass diese Form der Digitalisierung beibehalten werden soll“, erklärt der FPÖ-Fraktionsobmann Christian Deutinger. Derzeit fehle die rechtliche Ermächtigung, da das Landesgesetz diese Bestimmung mit Jahresbeginn auslaufen ließ. In Kematen habe sich vor allem auch das Abhalten von Ausschüssen in Form von Videokonferenzen bewährt. Etwa konnten Berufstätige, die sich auf einer Dienstreise befanden, trotzdem an den Sitzungen teilnehmen. „In vielen Unternehmen bzw. im Schul- oder Unibereich sind Videokonferenzen Normalität geworden und erhöhen die Effizienz und Flexibilität aller Beteiligten. Obendrein können Kosten durch nicht durchgeführte Fahrten gespart werden wodurch wiederum die Umwelt profitiert. Warum soll das nicht auch in der Gemeindepolitik möglich sein?“, so Deutinger. Er kündigt an, in der nächsten Gemeinderatssitzung im März eine entsprechende Resolution an den Landesgesetzgeber einzubringen. Dabei hoffe er auf eine breite Unterstützung der anderen Fraktionen.