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Illegales Gebetszentrum gestoppt – Bürgermeister Koll sorgt für Klarheit

David Ramaseder, 20.02.2025 10:29

TRAUN. Nach Anrainerbeschwerden und einer behördlichen Überprüfung hat Trauns Bürgermeister Karl-Heinz Koll dem Kultur- und Sportverein DAWA die Nutzung eines Gebäudes in der Leondingerstraße untersagt. Dort war ein islamisches Gebetszentrum betrieben worden, obwohl die Räumlichkeiten nur als Büroflächen genehmigt waren. 

Durch den Einsatz von Bürgermeister Karl-Heinz Koll und der Trauner Stadtverwaltung konnte ein illegales islamisches Gebetszentrum gestoppt werden. (Foto: Elephants 5)

Die Beschwerde des Vereins gegen den Bescheid wurde vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen, womit das illegale Gebetszentrum endgültig gestoppt wurde. „Jeder soll und darf seine Religiosität in all ihren Facetten ausleben können, aber es muss im Rahmen von gesetzlichen Regeln passieren“, betont Bürgermeister Koll. Der Kulturverein DAWA, der 130 Mitglieder zählt, überwiegend mit bosnischen Wurzeln, hatte die Genehmigung für ein Bürogebäude erhalten. Tatsächlich wurden die Räume jedoch für religiöse Zwecke genutzt, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die Nachbarschaft führte. Frühmorgendliche und nächtliche Gebete, starker Personenverkehr und Lärm sorgten für wiederholte Beschwerden.

Behördliches Einschreiten zeigt Wirkung

Nach persönlichen Gesprächen zwischen Bürgermeister Koll, der Stadtverwaltung und den Verantwortlichen des Vereins wurde die Zweckentfremdung durch eine behördliche Überprüfung bestätigt. Koll handelte daraufhin und untersagte die Nutzung des Gebäudes für Gebetszwecke. Der Verein DAWA legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein – ohne Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass der Verein nicht nur die behördliche Genehmigung missachtet hatte, sondern dass auch die überregionale Ausrichtung des Vereins mit nur fünf Prozent lokalen Mitgliedern in einem Wohngebiet nicht zulässig sei.

Die Konsequenz: Jegliche religiösen, kulturellen oder sportlichen Aktivitäten des Vereins in der Leondingerstraße 12 wurden untersagt. „Es soll sich jeder frei, sicher und wohlfühlen in unserer Stadt, doch stets im Rahmen der Gesetze und mit Rücksicht auf die Mitmenschen. Bei Zweckentfremdung von Gebäuden entgegen behördlichen Genehmigungen und einer damit einhergehenden Belästigung der Anrainer ist aber eine Grenze erreicht, die im Sinne eines guten und geregelten Zusammenlebens und Miteinander aller Trauner nicht hinnehmbar ist“, erklärt Bürgermeister Koll.

Ein klares Zeichen für Recht und Ordnung

Mit dem Einschreiten des Bürgermeisters und der Unterstützung durch das Gericht wurde ein deutliches Signal gesetzt: In Traun gelten klare Regeln für alle. Der Einsatz zeige, dass behördliche Genehmigungen und die Rechte der Anwohner konsequent geschützt werden. „Denn klare Regeln und gegenseitiger Respekt sind die Grundlage für unser gutes Miteinander in Traun“, so Koll abschließend.


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