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Nach Halloween-Randalen in Linz: erster Angeklagter vor Gericht (Update 3.3, 6.26 Uhr)

Online Redaktion, 02.03.2023 13:52

LINZ. Nach den Halloween-Krawallen in Linz steht am Donnerstag der erste Angeklagte vor Gericht: Dem Syrer (22) werden schwere gemeinschaftliche Gewalt und schwere Körperverletzung zur Last gelegt. 

Foto: TEAM FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
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Der Mann verbrachte die letzten Monate in U-Haft. Er soll der Anführer einer Gruppe gewesen sein, die Steine und Böller auf Polizisten und Passanten geworfen hat. Laut einem Sprecher des Linzer Landesgerichtes gibt der Syrer zu, dass er in der Halloween-Nacht in der Linzer Innenstadt war. Er will aber nicht randaliert, sondern nur zugesehen haben. Gegen diese Darstellung spricht ein Video, auf dem zu sehen sein soll, wie der Syrer andere aufstachle. Ihm drohen schlimmstenfalls drei Jahre Haft. Am 6. und 9. März müssen sich vier weitere mutmaßliche Randalierer vor Gericht verantworten; sie sitzen derzeit in U-Haft. Drei weitere Verdächtige wurden angeklagt, einen Verhandlungstermin gibt es für sie aber noch nicht.

Update

Der Syrer wurde zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt- sechs Monate davon unbedingt. Zunächst versuchte er noch für seine Unschuld zu argumentieren: “Ich dachte zuerst, die Polizei macht ein Spiel. Dass sie einfach mit uns feiern will. Ich habe nicht darauf geachtet, ob das friedlich ist oder nicht“, sagte der 22-Jährige. Der Staatsanwalt schenkte dieser Darstellung keinen Glauben: „Glauben Sie den Unsinn, den Sie hier erzählen, eigentlich selbst?“

Vor dem Beweisverfahren beantragte der Richter eine Prozesspause. Der Angeklagte besprach sich noch einmal mit seiner Verteidigerin und legte daraufhin ein Geständnis ab. „Wenn die Zeugen das so gesehen haben, dann werden sie nicht lügen. Ich übernehme die volle Verantwortung“, sagte er.

Das Schöffengericht sprach den Angeklagten sowohl wegen seines Geständnisses als auch wegen der vorliegenden Beweise für schuldig. Die Zeit in der U-Haft wird dem Syrer angerechnet, daher kann er bereits am 19. März einen ersten Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.


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