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Linzer Kulturszene: Stadt Linz unterstützt mit zusätzlichen Hilfsmaßnahmen

Karin Seyringer, 08.04.2020 10:18

LINZ. Um der von den Corona-Maßnahmen stark betroffenen Linzer Kulturszene zusätzlich unter die Arme zu greifen, hat die Stadt Linz ein Maßnahmen-Bündel beschlossen. Die Förderrichtlinien werden vorübergehend aufgeweicht, die Ateliermietbeihilfen werden angehoben, projektbezogene Arbeitsstipendien werden ausgeschrieben.

Kunst- und Kultur: Die Stadt Linz hilft mit zusätzlichen Maßnahmen. (Foto: portumen/Shutterstock.com)
Kunst- und Kultur: Die Stadt Linz hilft mit zusätzlichen Maßnahmen. (Foto: portumen/Shutterstock.com)

Nicht nur die Kulturhäuser der Stadt, des Landes und des Bundes sind stark von den Corona-Maßnahmen betroffen, wie die Freien Kunst- und Kulturszene. Besonders unter Druck geraten sind all jene Kunst- und Kulturschaffende, die freiberuflich tätig sind und Covid-19-bedingt bis auf Weiteres ihre Arbeits-, Ausstellungs- und Auftrittsmöglichkeiten und damit ihr Einkommen verloren haben.

„Viele Künstlerinnen und Künstler haben kaum oder keine Rücklagen und es brechen ihnen in dieser Krise ihre Einnahmen weg. Hier versuchen wir, mit zusätzlichen Förderungen zu helfen“, kündigt die Linzer Kulturstadträtin Doris Lang-Mayerhofer an.

Das Maßnahmenbündel enthält ein vorübergehendes Abweichen der Förderrichtlinien der Stadt Linz, die Anhebung der Ateliermietbeihilfen für Bildende Künstler und projektbezogene Arbeitsstipendien.

Angepasste Förderrichtlinien für das Jahr 2020

In der Stadtsenatssitzung vom 2. April wurde beschlossen, die Allgemeinen Förderbedingungen zu adaptieren, um sicherzustellen, dass Kultur-, Sozial- und Sportvereine sowie andere Förderempfänger, die Covid-19-bedingt ihre Aktivitäten nicht bzw. nicht zur Gänze umsetzen können, weitgehend aber Vorbereitungsarbeiten dafür geleistet haben, die Förderungen nicht zurückbezahlen müssen. Abweichend von den Allgemeinen und Speziellen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz können Förderungen für das Jahr 2020 auch dann und ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden, wenn der bzw. die Förderwerber glaubhaft macht, dass der Förderzweck oder das förderwürdige Vorhaben wegen der Covid-19-Pandemie nicht bzw. nicht zur Gänze erfüllt werden konnte. Förderbar sind in diesem Fall die Kosten, welche zur Verwirklichung des förderwürdigen Vorhabens bzw. des Förderzweckes aufgewendet wurden und nicht durch kostendämpfende Maßnahmen vermieden werden konnten. Diese Abweichung gilt auch hinsichtlich bereits genehmigter Förderungen für das Jahr 2020.

Anhebung der Ateliermietbeihilfen für Bildende Künstler

Das bereits existierende Förderprogramm der Ateliermietbeihilfen für Bildende Künstler wird ausgebaut. Ab sofort können diese, die einen Covid-19-bedingten Einnahmenausfall plausibel machen können, um eine erhöhte Ateliermietbeihilfe bei der „Abteilung Linz Kultur Förderungen“ ansuchen. Einreichfrist: 31. Mai 2020 an lkf@mag.linz.at oder per Post.

Bewerbung um ein projektbezogenes Arbeitsstipendium

Freischaffende Künstler aus den Bereichen Musik, Literatur und Kulturpublizistik mit Arbeits- bzw. Lebensmittelpunkt Linz haben ab sofort die Möglichkeit, sich bis 31. Mai 2020 für ein projektbezogenes Arbeitsstipendium aufgrund von Covid-19 zu bewerben. Das Stipendium wird projekt- und personenbezogen vergeben, das heißt es können nicht mehrere Personen ein Projekt einreichen bzw. eine Person nicht mehrere Projekte.

Einreichfrist ist der 31. Mai 2020 an lkf@mag.linz.at oder per Post. Alle Infos zu den Modalitäten und Anforderungen der Bewerbung gibt's unter www.linz.at/kultur/coronavirus.php

Einreichfristen der Sonderförderprogramme bleiben

Alle Einreichfristen für die bereits ausgeschriebenen kulturellen Sonderförderprogramme bleiben unverändert. Darunter fallen die Programme „LINZimPULS“ (16. April), „LinzEXPOrt“ (14. Mai), „LinzIMpORT“ (14. Mai), „LINZ_sounds“ (14. Mai) und der „LinzKultur/4“ (1. Oktober).


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