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LINZ/OÖ. Nachdem bis 6. Dezember Veranstaltungen untersagt sind, bestätigte Landeshauptmann Thomas Stelzer am Freitag, die von den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen betroffenen Kulturschaffenden weiter unbürokratisch und unkompliziert zu unterstützen. Dabei wurde ein Maßnahmenmix vorgestellt.

Auch der Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende wird wieder aktiviert. (Foto: volker weihbold)
Auch der Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende wird wieder aktiviert. (Foto: volker weihbold)

Im Kampf gegen das Corona-Virus treten in Oberösterreich ab kommendem Montag weitere Schutzmaßnahmen in Kraft. Zur Reduktion von Kontakten und zum Schutz vor Ansteckungen werden unter anderem bis 6. Dezember Veranstaltungen untersagt. Kultur- und Sportveranstaltungen im professionellen Bereich mit zugewiesenen Sitzplätzen bleiben für Geimpfte und Genesene (2G-Regel) weiterhin möglich. Zusätzlich sind FFP2-Masken bei Kulturveranstaltungen ab sofort im Innen- und Außenbereich verpflichtend.

„Jene Kulturschaffenden, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, werden wir – zusätzlich zu den bestehenden Hilfen des Bundes – weiterhin unbürokratisch und unkompliziert unterstützen. Wir werden alles Notwendige tun, um Kultur- und Medienschaffende zu begleiten und die Zukunft der Kultureinrichtungen zu sichern“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Maßnahmenmix vorgestellt

Das Land Oberösterreich wird den betroffenen. Künstlern sowie Kulturvereinen und -betrieben auch weiterhin mit einem Maßnahmenmix in dieser Situation zur Seite stehen:

1. Förderzusagen bleiben aufrecht

Wie auch bereits in den vergangenen Monaten seit Ausbruch der Corona-Krise wird auf die Rückforderung von bereits ausbezahlten Landesförderungen für Veranstaltungen und Events, die aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 nicht stattfinden können oder bereits abgesagt wurden, verzichtet.

 2. Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende wird wieder aktiviert. Ab Montag, 15. November, kann dafür angesucht werden.

Dabei handelt es sich um eine Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler bzw. Kulturschaffende, die durch die von der COVID-19 Pandemie ausgelösten behördlichen Schutzmaßnahmen ihre künstlerische Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben können und sich deshalb in einer finanziellen Notlage befinden.

3. Neustart-Bonus für oö. Vereine und Institutionen wird auch im Jahr 2022 fortgeführt

Der Neustart-Bonus ist ein Impuls und eine Starthilfe für Kulturvereine und -institutionen, denen aufgrund der COVID-19 Präventionsmaßnahmen finanzielle Engpässe entstanden sind. Der Bonus wird/wurde bereits im Rahmen der regulären Jahres- oder Programmförderungen im Jahr 2021 berücksichtig und wird im Jahr 2022 weitergeführt. Es muss nicht gesondert dafür angesucht werden.

4. Investivpaket für oö. Vereine und Institutionen in den Jahren 2021 und 2022

Wie bereits Anfang des Jahres vorgestellt können Kulturvereine und -institutionen für Maßnahmen, die der Bewältigung der COVID-19-Pandemie dienen, eine Förderung für investive Maßnahmen beantragen. Insgesamt 13 Millionen Euro aus dem OÖ-Plan sind für Investitionsprojekte regionaler Kulturinitiativen, regionaler und nicht kommerzieller Kinobetriebe sowie Kulturinstitutionen des Landes OÖ vorgesehen. Dieses Geld kommt 2021 und 2022 zusätzlich in das Kulturbudget.

Darüber hinaus können in Oberösterreich ganzjährig und somit auch weiterhin Arbeitsstipendien für Künstler in Anspruch genommen werden. Das Budget der Kunstankäufe wurde 2021 von 50.000 Euro bereits auf 100.000 Euro verdoppelt. Bewerbungen für die nächste Jurysitzung im Frühjahr 2022 sind laufend möglich.

 

 

Alle Informationen zu den unterschiedlichen Förderschienen finden Interessierte auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kultur.htm

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