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LINZ. Behindertenausweise ermöglichen das kostenlose Parken in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen der Landeshauptstadt. Ältere Ausweise müssen nun dringend erneuert werden.

Nur mit einem gültigen Ausweis darf auf Behindertenparkplätzen geparkt werden. Foto: Weihbold
Nur mit einem gültigen Ausweis darf auf Behindertenparkplätzen geparkt werden. Foto: Weihbold

Seit 1. Jänner 2014 ist das Sozialministeriumservice für die Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte zuständig. Die Stadt Linz weist nun darauf hin, dass die Ausweise gemäß § 29b StVO, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit verloren haben. Ein neuer Ausweis beziehungsweise eine „Verlängerung“ des Status der eingeschränkten Mobilität ist beim Sozialministeriumservice zu beantragen. Ein Tipp zur Unterscheidung: Die „alten“, vor 2001 noch von den Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellten Ausweise verfügen noch über kein Lichtbild, haben eine weiße Farbe und meist ist auch noch das KFZ-Kennzeichen eingetragen. Die Neueren sind hellblau. „In Fällen, in denen die betroffenen Personen ihre vor 2001 ausgefertigten Bescheinigungen noch nicht rechtzeitig erneuern konnten, geht die Stadt bis 30. April 2016 kulant vor“, informiert Vizebürgermeister Detlef Wimmer. „Ein rein formal abgelaufener Behindertenausweis darf nicht über Nacht dazu führen, dass plötzlich die Gefahr einer Strafe droht“, bekräftigt auch Bürgermeister Klaus Luger.


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