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Aktion 2016 / 2017

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 beträgt 152 Euro und gebührt allen Oberösterreichern deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2017 nicht überschreitet. Symbolfoto: Ivica Stojak

Linz: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales |

In einer Sitzung der Landesregierung wurde ein Heizkostenzuschuss für finanziell schlechter gestellte Oberösterreicher und für die Heizperiode 2016/2017 beschlossen. Dieser beträgt 152 Euro und gebührt allen Oberösterreichern deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2017 nicht überschreitet.

Die Ausgleichszulagenrichtsätze betragen für: Alleinstehende: 889,84 Euro; Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro (Erhöhung je Kind: 137,30 Euro).*

Die Antragsfrist für den diesjährigen Heizkostenzuschuss läuft vom 9. Jänner 2017 bis zum 14. April 2017. Alle weitere Infos bzw. entsprechende Antragsformulare können der folgenden Internetseite der oberösterreichischen Landesregierung entnommen werden!

*Siehe in diesem Zusammenhang u. a. ebenfalls:

- Neue sozialrechtliche Werte im Jahr 2017 (Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitslosengeld, Rezeptgebühr & Co...)


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