Vogelgrippe - keine Gefahr für Menschen aber Stallpflicht angeordnet
OBERÖSTERREICH. Aufgrund der sich zuspitzenden Situation von Infektionen mit dem Virus H5N8, auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichnet, in unseren Nachbarländern, hat sich das Gesundheitsministerium entschlossen, die Zone mit erhöhtem Risiko auf ganz Österreich auszudehnen.

Da neben Wildvögeln auch das Nutzgeflügel zu den gefährdeten Tierarten zählt, wird die in Oberösterreich bereits in vielen Gemeinden bestehende Stallhaltungspflicht auf das gesamte Staatsgebiet ausgedehnt. „Ziel dieser vorsorglichen Maßnahmen ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Der Kontakt zu Zug- und Wildvögeln wird durch die Stallhaltungspflicht unterbunden und das Geflügel geschützt“, sagt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. In vielen Regionen Europas, zuletzt auch in Bratislava, wurde bereits das Auftreten des H5N8-Virus gemeldet. Die Verbreitung von Influenza-Viren über Zugvögel ist an sich nichts Ungewöhnliches. Zugvögel bringen verschiedene Erreger mit sich, ohne selbst ernst daran zu erkranken. Trifft der Erreger aber auf empfängliche Tiere, so kann es dort zu Krankheits- und Todesfällen führen. Im konkreten Fall handelt es sich um das Vogelgrippevirus H5N8, das aus Asien nach Europa gekommen ist und für den Menschen ungefährlich ist. „Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass der Virusstamm H5N8, auf den Menschen übertragbar ist. Es besteht demnach keine Gefahr“, erklärt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.


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