LINZ. Nach der geplanten Vergebührung des Urfahraner Jahrmarktgeländes im Sommer 2017 würde sich der Druck auf umliegende Straßenzüge durch gebietsfremde Fahrzeuge weiter erhöhen. Als Schutz der Anrainer wird nun im Bereich zwischen Wildbergstraße und Urnenhain die nicht gebührenpflichtige „Kurzparkzone 19“ mit Bewohnerparkberichtigungen eingerichtet.
„Ein erprobtes und wirksames Mittel zur Entlastung der Anwohner ist die Einführung von Kurzparkzonen mit Bewohnerparkberechtigung. So kann eine spürbare Erleichterung beim Auffinden eines freien Parkplatzes in einer zumutbaren Entfernung von der eigenen Wohnung erreicht werden“, erklärt der freiheitliche Infrastrukturstadtrat Markus Hein. „Wir holten dazu die Meinung der 3.480 ortsansässigen Bürger (Bürgerbeteiligung 25,6 Prozent) schriftlich und mittels einer Bürgerversammlung ein“, führt Hein weiter aus. Das Ergebnis dieser Bürgerbefragung liegt nun vor.
In der geplanten Zone 19 wird nun zeitnah in folgenden Straßen das Konzept des Bewohnerparkens umgesetzt:
• Wildbergstraße
• Peuerbachstraße
• Heindlstraße
• Am Hartmayergut
• Haerdtlstraße
• Guggenbichlerstraße
• Broschgasse
In folgenden Straßen entschieden sich die Anrainer gegen das Konzept des Bewohnerparkens:
• Heilhamerstraße
• Freistädter Straße
• Ferihumerstraße
• Pragerstraße
• Linke Brückenstraße
• Pflanzlgasse
• Finkstraße
• Lindegasse
• Prunbauerstraße
• Reindlstraße
Aus diesem Grund wird daher von einer Umsetzung in diesen Straßen vorerst Abstand genommen.
„Die maximale Parkdauer in der Zone ist mit 1,5 Stunden bemessen. Zusätzlich ist geplant, innerhalb der Zone 19 etappenweise und bedarfsorientiert Dauerparkplätze in Kurzparkzonenplätze umzuwandeln. Als Verwaltungsabgabe für die Ausstellung einer Bewohnerparkberechtigung ist derzeit eine Gebühr von € 54,40 für 1 Jahr bzw. € 94,50 für 2 Jahre zu entrichten“, erklärt Hein.
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