OÖ. Ab Donnerstag, den 15. Februar sammeln Ärztekammer und Krebshilfe Stimmen für ein Volksbegehren zur Beibehaltung des Nichtraucherschutzgesetzes.
Die Wiener Ärztekammer unter Präsident Thomas Szekeres und die Österreichische Krebshilfe unter seinem Präsidenten Paul Sevelda starten das Volksbegehren für die Beibehaltung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie ab Mai 2018. Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für OÖ stellt klar, dass auch Oberösterreich dieses Volksbegehren unterstützt.
Schutz für Gastro-Beschäftigte
Niedermoser geht es vor allem auch um den Arbeitnehmerschutz. „Ich kann in ein Nichtraucher-Lokal gehen und ich kann in ein Raucher-Lokal gehen“, so Niedermoser. In der Gastronomie Beschäftigte können nicht wählen. Zudem gehe es darum ein Signal zu setzen – auch im Bereich Jugendschutz.
Stimme abgeben via Handy oder persönlich
Man kann das Volksbegehren zunächst unterstützen, indem man eine Unterstützungserklärung abgibt. Dies kann via Handy-Signatur oder persönlich bei jeder (beliebigen) Gemeindebehörde (Gemeindeamt, Magistrat, Magistratische Bezirksämter) erfolgen. Die Unterstützungserklärung – notwendig sind 8401 Unterstützungserklärungen, um das Volksbegehren einleiten lassen zu können – zählt dann übrigens auch gleich als Stimme für das darauffolgende eigentliche Volksbegehren. Die Unterstützung wird dann automatisch von der Behörde elektronisch erfasst – man muss keine weiteren Schritte setzen. Zum Unterschreiben benötigt man einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein).
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