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Oberösterreichs Landesmusikschulen öffnen am 18. Mai wieder

Karin Seyringer, 13.05.2020 13:28

OÖ. Wurde bislang noch abgewartet, steht jetzt fest: Auch die oberösterreichischen Landesmusikschulen öffnen am 18. Mai wieder für den Präsenzunterricht. Allerdings wird der Unterricht noch nicht bei allen Fächern und Instrumenten möglich sein. Sie sind etwa Blasmusik-Instrumente ausgenommen.

Die OÖ. Landesmusikschulen öffnen wieder. (Foto: Erwin Wodicka)
Die OÖ. Landesmusikschulen öffnen wieder. (Foto: Erwin Wodicka)

„Kinder und Jugendliche erleben Musik und aktives Musizieren als sinnerfüllte Tätigkeit – umso mehr freut es mich, dass wir ab Montag, 18. Mai, zumindest in einigen Fächern wieder Unterricht vor Ort in den OÖ. Landesmusikschulen anbieten können“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Trotz der Schließung stand das OÖ. Landesmusikschulwerk aber alles andere als still: Mehr als die Hälfte der Schüler wurden seit Ostern im Fernunterricht betreut. „Ich danke allen Direktoren, Lehrenden, Eltern und vor allem Schülern, die das ermöglicht und so viel Durchhaltevermögen gezeigt haben.“

Blasmusik-Instrumente ausgenommen

Schon seit 4. Mai waren die Musikschulen für das Lehrpersonal geöffnet, etwa um Fernunterricht zu ermöglichen oder für Unterricht in Einzelfällen, etwa zur Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen an Musikunis.

Mit 18. Mai beginnt nun auch wieder der Einzelunterricht - unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen - für Schlag-, Zupf-, Streich- und Tasteninstrumente.

Bei Blasmusik-Instrumenten und weiteren Fächern, wo noch kein Präsenzunterricht möglich ist, wird bis auf Weiteres Fernunterricht ermöglicht.

Schulgeld wird angepasst

Das Schulgeld wird erst am Ende des Sommersemesters berechnet bzw. vorgeschrieben - dann, wenn klar ist, in welchen Fächern und in welchem Umfang Unterricht möglich war. Wenn etwa Lehrpersonen den Fernunterricht nicht anbieten können (zum Beispiel in Großgruppenfächern wie Tanz oder Musikalische Früherziehung), oder wenn Schüler diese Form des Unterrichts nicht annehmen können, wird für die betreffende Zeit kein Schulgeld vorgeschrieben. Für den abgehaltenen Fernunterricht wird ein um 40 Prozent ermäßigtes Schulgeld berechnet.


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