Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Start für Registrierungspflicht in der Gastro in OÖ

Karin Seyringer, 20.10.2020 16:14

OÖ. Seit heute, 20. Oktober gilt in Oberösterreich zusätzlich zu den bundesweiten Corona-Maßnahmen die Registrierungspflicht in der Gastro. Auch die strengeren Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen sind in Kraft getreten.

 (Foto: Heiko Kueverling/Shutterstock.com)
(Foto: Heiko Kueverling/Shutterstock.com)

In „sämtlichen geschlossenen Einrichtungen des Gastgewerbes“ gilt ab 20. Oktober die Registrierungspflicht. Die Verordnung sieht vor, dass die Wirte Vor- und Nachnamen, Adresse und Telefonnummer der Gäste sammeln müssen, zudem muss vermerkt sein, wann (Datum und Uhrzeit) jemand anwesend war und wenn vorhanden die Tischnummer. Vier Wochen lang sind die Daten aufzubewahren, danach zu löschen. Abgefragt werden dürfen die Daten laut Gesetzestext nur von den zuständigen Behörden. Zuässig ist die Datenerfassung digital sowie in Papierform.

Mit der verpflichtenden Registrierung soll das Kontaktpersonenmanagement unterstützt werden.

Achleitner appelliert, Regelung mitzutragen

Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner appelliert an Gäste sowie Wirte, die Registrierungspflicht mitzutragen, im eigenen Interesse. Durch die Gästeregistrierung wird ein rasches und effizientes Contact-Tracing möglich. Davon profitieren die Gäste, denn im Fall einer Infektion können die Kontaktpersonen-Kategorien schnell und klar definiert werden. Zugleich bedarf es keiner öffentlichen Medienaufrufe mehr, sodass ein Gastronomiebetrieb nicht mehr in der öffentlichen Auslage steht, wenn ein infizierter Gast im Lokal war“, so Achleitner.

Der OÖ Tourismus prüfe laut Achleitner aktuell gemeinsam mit den Tourismusverbänden die Vielzahl der erhältlichen digitalen Systeme zur Datenerfassung.

Verschärfte Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen

Ebenfalls seit 20. Oktober gelten verschärfte Maßnahmen im Alten- und Pflegebereich. In den Einrichtungen gilt für Besucher ebenfalls die Registrierungspflicht, es muss bekannt gegeben werden, welche Person besucht wird.

Vor dem Betreten des Hauses wird Fieber gemessen.

Neben der Einhaltung der Hygienevorschriften ist Mund-Nasenschutz zu tragen.

Je Bewohner sind maximal zwei Besucher am Tag erlaubt, die Besuche dürfen ausschließlich im Zimmer der Heimbewohner, in einem eigens dafür vorgesehenen Bereich (Begegnungszone) oder im Freien stattfinden. Zudem sollen virtuelle Begegnungsräume ermöglicht werden.

Für palliativ betreute Bewohner oder jene in kritischem Zustand gilt die Beschränkung auf zwei Besucher pro Tag nicht. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen und die Zustimmung der Heimleitung.

Von 19. auf 20. Oktober wurden in OÖ 311 Neuinfektionen verzeichnet, mit Stand 20. Oktober, 12 Uhr, gibt es 1.948 aktuelle Covid-19-Fälle im Bundesland.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden