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Keine unkontrollierten Privat-Partys in Garagen: Verordnung in Kraft

Karin Seyringer, 29.10.2020 12:56

OÖ. Nach der Ankündigung von Landeshauptmann Thomas Stelzer vom 28. Oktober, in unkontrollierte Partys in Garagen oder Stadeln einzugreifen, ist am heutigen 29. Oktober die Verordnung veröffentlicht worden. Sie tritt am Freitag, 30. Oktober, in Kraft. Größere private Feiern in Stadeln, Garagen oder ähnlichen Räumen, die nicht zum Wohnzweck dienen, können damit in Oberösterreich nur mehr unter strengen Auflagen stattfinden.

Symbolfoto (Foto: ENZELEN/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: ENZELEN/Shutterstock.com)

Mit der Verordnung gilt wie auch bei anderen Veranstaltungen, dass bei mehr als sechs Personen im geschlossenen Raum Sitzplätze zugewiesen sein müssen.

Wörtlich im Landesgesetzblatt für Oberösterreich: „Die Regelungen des § 10 der COVID-19-Maßnahmenverordnung über Veranstaltungen gelten auch für Veranstaltungen in Anlagen oder Anlagenteilen, die nicht für Wohnzwecke bestimmt sind, wie beispielsweise Garagen, Carports, Werkstätten, Scheunen und Ställe sowie für Vereinslokale. Veranstaltungen, an denen ausschließlich im gemeinsamen Haushalt lebende Personen teilnehmen, bleiben zulässig.“

Keine Kontrollen in Wohnhäusern oder Wohnungen

„Gerade, weil sich gezeigt hat, dass der Großteil der Ansteckungen im privaten Bereich und dort vor allem bei größeren Zusammenkünften erfolgt, ist es notwendig, diese größeren unkontrollierten privaten Feierlichkeiten einzuschränken. Es bleibt aber dabei, dass es natürlich keine Kontrollen in Wohnhäusern oder Wohnungen geben wird. Es geht hier rein um Zusammenkünfte etwa in Garagen, Stadln oder Hütten, die immer mehr zugenommen haben. Die Einhaltung dieser Maßnahme wird auch kontrolliert werden“, so Landeshauptmann Stelzer und seine Stellvertreterin Christine Haberlander.

Kontrolliert werden soll durch Polizei und Gesundheitsbehörden.

Weitere Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen

Wie ebenfalls gestern von Stelzer angekündigt wurde, kommen höhere Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen. Die entsprechende Verordnung tritt ebenfalls morgen, 30. Oktober, in Kraft. Pro Tag und Bewohner ist dann nur mehr ein Besucher erlaubt. Wenn die Besucher aus einem gemeinsamen Haushalt kommen, sind jedoch weiterhin zwei Personen erlaubt. „Wir wollen so neuerliche, absolute Besuchsverbote verhindern“, betonen Haberlander und Landesrätin Birgit Gerstorfer. Mehr auf www.tips.at/n/519971


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