Verordnungsentwurf: Lockdown bis 6. Dezember
WIEN/OÖ/NÖ. Heute Nachmittag für 16.30 Uhr ist eine Pressekonferenz der Bundesregierung zum zweiten Lockdown angesetzt. Der Verordnungsentwurf liegt mittlerweile vor. Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen werden demnach wie im Frühjahr auf den ganzen Tag ausgedehnt. Der Handel wird schließen. Angesetzt ist dieser Lockdown demnach bis 6. Dezember. Auch die Umstellung der Pflichtschulen auf Distance Learning gilt als fix.

Bislang gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr, mit dem neuerlichen „harten Lockdown“ wird diese auf den ganzen Tag ausgedehnt – wie im Frühjahr. Nur bestimmte Gründe erlauben ein Verlassen des privaten Wohnbereichs.
Laut Medienberichten werden die Regelungen, mit wem man sich treffen darf, klarer definiert, im Punkt „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“. Neben Personen aus dem gleichen Haushalt dürfen hier künftig nur mehr der Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen getroffen werden.
Erlaubt ist wie zuvor schon die „Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten“, die Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen und die Erfüllung „notwendiger Grundbedürfnisse“ (darunter fällt etwa das Einkaufen von Lebensmitteln) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch die Tierversorgung wird explizit erwähnt, genauso die Wege zur Deckung der Wohnbedürfnisse und religiöse Gründe wie Friedhofsbesuche. Dazu kommt auch die bekannte „Abwendung von unmittelbarer Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.“
Den privaten Wohnbereich verlassen darf man auch für berufliche Zwecke (auch Ausbildung), „sofern erforderlich“. Dazu kommen unaufschiebbare Behörden- und Gerichtsgänge, die Teilnahme an Wahlen oder Volksabstimmungen und -befragungen.
Und wie auch schon im Frühjahr ist der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung erlaubt.
Handel wird geschlossen
Der Handel bleibt laut Verordnungsentwurf zu – mit Ausnahme der Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Banken, Post, Gesundheit, Trafiken). Auch die Dienstleistung – wie Friseure – sind wieder von der Schließung betroffen.
Schulen
Für den Schulbereich soll es eine eigene Verordnung vom Bildungsministerium geben – schon jetzt als fix gilt aber: Nach den Oberstufen, Universitäten und Fachhochschulen werden auch die Pflichtschulen, also die Volksschulen und Mittelstufen/AHS-Unterstufen wieder auf Home Schooling umgestellt – trotz breiter Front und prominenten Fürsprecherin für offene Schulen – darunter auch der Bildungsminister und der Gesundheitsminister. Wenn unbedingt nötig, soll es wieder Betreuung geben. Laut Medienberichten sind auch die Kindergärten betroffen.
Um 16.30 Uhr soll die Bundesregierung dazu vor die Presse treten.


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