Polizei zu Corona-Demos: "Die Menschen sollten wissen, dass unter den Organisatoren mitunter Leute am Werk sind, die polizeilich bekannt sind"
LINZ/OÖ. Die Unzufriedenheit mit dem Umgang mit der Corona-Krise nimmt zu. Auch in OÖ sorgten zuletzt mehrere Demos und von den Organisatoren als „Spaziergänge“ titulierte Versammlungen gegen die Covid-Maßnahmen für Aufregung. Linz war neben einer Großdemo am Neujahrstag bereits viermal Schauplatz derartiger „Spaziergänge“, unter anderem am 8. Jänner.

120 Personen trafen sich vergangenen Freitag um 16 Uhr vorm AEC, um dann gemeinsam zum Hauptplatz zu spazieren, wo von 17 bis 20 Uhr eine Standkundgebung mit insgesamt 600 Teilnehmern stattfand. Während der Marsch ohne Vorkommnisse blieb, stellte die Polizei am Hauptplatz 41 Anzeigen aus, darunter eine wegen aggressiven Verhaltens und 40 wegen des Nicht-Tragens eines Mund-Nasenschutzes. Zudem gab es fünf Festnahmen.
Maßnahmen sind einzuhalten
Spazierengehen ist während des Lockdowns erlaubt. Mit den sogenannten „Spaziergängen“ dürften die Organisatoren das Versammlungsrecht und die geltenden Covid-Bestimmungen umgehen wollen. „Wie realistisch ist es, dass ich mich um 16 Uhr mit meinen 120 besten Freunden vorm AEC treffe, dann gemeinsam zum Hauptplatz gehe und zufälligerweise auch noch alle die gleiche politische Intention haben? Das kann nur eine Versammlung sein, in diesem Fall halt eine mobile, weshalb auch die Maßnahmen einzuhalten sind wie bei einer Standkundgebung, sprich das Tragen des Mund-Nasenschutzes und das Einhalten des Abstands“, so Landespolizeisprecher David Furtner im Tips-Gespräch.
Die Polizei kritisiere Versammlungen an sich keineswegs: „Die Menschen haben ein Recht, ihre Meinung kundzutun – nur sollten die geltenden Regeln eingehalten werden.“ Dass die Polizei die Teilnehmer nur begleitet, habe den Grund, dass auch Familien mit Kindern mitgehen. „Wir verstehen uns als Menschenschutzorganisation. Aber wir picken uns die richtigen Personen schon heraus“, so der Polizeisprecher. Werden die Covid-19-Bestimmungen nicht beachtet, werden die Personen angehalten, die Identität festgestellt und angezeigt.
Organisatoren teils vorbestraft
Den Teilnehmern solcher mobilen Versammlungen rät die Polizei, sich gut zu überlegen, wem sie sich da anschließen. Bei den Anmeldungen sei zum Teil ersichtlich, dass die Personen teilweise vorbestraft sind oder bereits Ermittlungen gegen sie liefen, sei es wegen Körperverletzung, Kindesvernachlässigung oder auch wegen Auffälligkeit im Sinne des Verbotsgesetzes. „Die Menschen sollten wissen, dass unter den Organisatoren mitunter Leute am Werk sind, die polizeilich bekannt sind“, so Furtner.
Ärztekammer-Präsident: Abstand kaum möglich
Kein großer Freund solcher „Spaziergänge“ und auch Demos in Corona-Zeiten ist OÖ Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser. Seit Beginn und noch immer sei klar: Masken tragen, Abstand halten und Kontakte einschränken sei der beste Schutz vor einer Infektion, „daran hat sich nichts geändert und bei Massendemos, wenn man die Bilder sieht, ist Abstand kaum möglich“, so Niedermoser im Tips-Gespräch.
Die letzteren Maßnahmen gelten besonders auch für Menschen, die ein korrektes ärztliches Attest zur Maskenbefreiung aufweisen können. Atteste zur Maskenbefreiung sind vor allem bei einer Demo am Neujahrstag am Hauptplatz einige vorgezeigt worden. „Wenn die ärztliche Untersuchung dazu führt, dass man einen Mund-Nasenschutz nicht tragen kann, dann ist das korrekt. Diese Personen haben dann aber auch die Verpflichtung, sich besonders an die Regeln zu halten und größere Menschenansammlungen zu meiden“, so Niedermoser.
Atteste werden geprüft
Der Präsident der Ärztekammer für OÖ hat angekündigt, von Teilnehmern vorgewiesene Atteste auf ihre Echtheit und korrekte Ausstellung prüfen zu lassen, die Ärztekammer für OÖ sei dazu in Kontakt mit der Polizeidirektion. „Wenn oberösterreichische Ärzte diese ausgestellt haben, werden wir uns das anschauen.“
Für ein solches Attest gibt es klar definierte Gründe und einen genauen Ablauf (darunter Panikstörungen, klinisch relevante Ventilationsstörungen oder dermatologische Unverträglichkeit) – „die Person muss in der Ordination untersucht werden, es braucht eine Diagnose und auch die Gesamthaftigkeit muss angeschaut werden. Wenn etwa ein Attest per Mail ausgestellt wurde, ist dies nicht korrekt. Hier muss sich der Arzt verantworten“, so Niedermoser.
Den Teilnehmern der Demos möchte er mitgeben: „Halten Sie sich an seriöse medizinische Studien“, Meinungen etwa auf Youtube seien sehr schwierig einzuschätzen. Auch gibt er mit, dass man sich von niemanden eine Impfung ausreden lassen solle. „Impfungen sind ganz wichtig und waren ein Quantensprung in der Medizin, der viele tausende Tote vermieden hat. Das wird auch im Rahmen von Covid so sein“, appelliert Niedermoser.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden