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WIEN/OÖ/NÖ. Wer heuer zur Matura antreten will, muss ein negatives Corona-Testergebnis (Selbsttest, Antigen-, oder PCR-Test) vorlegen. Das sieht eine am Freitag erlassene Verordnung des Bildungsministeriums vor. Außerdem ist es ab nun für die jeweilige Schulbehörde möglich, je nach Infektionslage mehr oder weniger Präsenzunterricht zu verordnen.

Symbolfoto (Foto: metamorworks/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: metamorworks/Shutterstock.com)

Der Beginn der standardisierten schriftlichen Klausurarbeiten wurde auf den 20. Mai 2021 verschoben. Antreten dürfen dabei laut Verordnung nur Kandidaten, die ein negatives Covid-Testergebnis vorlegen. Möglich ist hier ein Selbsttest vor Ort, oder ein Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Wer schon Corona hatte, ist von der Testpflicht ausgenommen, als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung, ein Antikörpertest oder ein abgelaufener Absonderungsbescheid. Auch die Mitglieder der Prüfungskommission müssen sich verpflichtend testen oder testen lassen.

Die Vorgaben gelten für die schriftliche und mündliche Matura. Die mündliche Matura ist freiwillig, wer antreten will, muss sich bis 23. April dafür anmelden. Wer nicht antritt, bei dem scheint im Zeugnis die Jahresnote auf, ein freiwilliger Antritt wird im Zeugnis vermerkt.

Während der Prüfungen sind FFP2-Masken zu tragen. Regelmäßige Maskenpausen und gute Durchlüftung sind vorgeschrieben.

Mögliche Ausweitung oder Einschränkung des Präsenzunterrichts

Ebenfalls neu: Die Schulbehörden können künftig entscheiden, ob der Präsenzunterricht an Volksschulen bzw. beim Schichtbetrieb an höheren Schulstufen ausgeweitet oder eingeschränkt bzw. ausgesetzt wird, „wenn die Infektions- und Risikolage dies erforderlich macht bzw. zweckmäßig erscheinen lässt“, heißt es in der Verordnung. Wenn die Lage also gut ist, könnte der Schichtbetrieb aufgehoben werden, andererseits, bei hohen Inzidenzen, wieder ins Distance Learning gewechselt werden.


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