Lockerungen bei Angeboten und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen in OÖ
OÖ. Oberösterreich ist mit den Impfungen bei Menschen mit Beeinträchtigung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz durch, mit 24. April 2021 haben alle Menschen mit Beeinträchtigungen, die sich impfen lassen wollten, ihre zweite Teilimpfung mit Moderna erhalten. In den Einrichtungen und bei den Angeboten werden daher nun weitere Lockerungsschritte gesetzt.
In Oberösterreich haben mit 24. April all jene, die sich impfen lassen wollten, ihre zweite Teilimpfung erhalten, knapp 6.600 Menschen. Umfasst sind jene, die eine Wohnbetreuung erhalten, eine Mobile Hilfe oder persönliche Assistenz in Anspruch nehmen oder in einer Tagesstruktur (integrativ oder in Werkstätten) beschäftigt sind. Um zusätzliche Belastungen wie langwierige Anfahrtswege möglichst gering zu halten, wurde direkt in den Einrichtungen an 19 Standorten geimpft. Personen mit Trisomie 21 wurden, sofern diese außerhalb von CHG-Einrichtungen betreut wurden, bei niedergelassenen Ärzten geimpft, da sie als Hochrisikopatienten gelten.
Zusätzlich wurden bisher mehr als 3.700 Betreuungspersonen geimpft, weitere rund 1.000 Personen haben eine erneute Impfeinladung für 28. April erhalten.
Belastende Situation
„Menschen mit Beeinträchtigungen treffen die Auswirkungen der notwendigen Schutzmaßnahmen dieser Pandemie oftmals noch schwerer als andere. Abgesehen von den gesundheitlichen Risiken ist jede Veränderung in der gewohnten Tagesstruktur und die Reduktion der sozialen Kontakte, wie sie durch die Pandemie verursacht wurde, belastend. Es war uns daher besonders wichtig, gerade diesen Menschen so rasch als möglich eine Vollimmunisierung zu geben“, so Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer. Der Dank gelte allen für die Impfbereitschaft, die eine schnelle Rückkehr in die gewohnten Tagesabläufe ermögliche sowie den Angehörigen und Trägerorganisationen.
Lockerungen ab 3. Mai
Aufgrund des abgeschlossenen zweiten Impfdurchganges sowie dem seit Wochen stabil niedrigen Infektionsgeschehen in den Einrichtungen können im Bereich der Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen weitere Lockerungsschritte gesetzt werden.
„Ab 3. Mai 2021 kann die fähigkeitsorientierte Aktivität wieder uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Beim Wohnen gibt es etwa keine Einschränkungen bei Neuaufnahmen, auch tageweises Kurzzeitwohnen wird wieder möglich. Weiterhin in Kraft bleiben natürlich die Vorgaben des Bundes auf Basis der COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnungen“, so Haberlander und Gerstorfer.
Jene Personen, die keine Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetzes beziehen, und deren Beeinträchtigung kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf darstellt, werden, entlang den Vorgaben des nationalen Impfgremiums, entsprechend der Reihenfolge im Rahmen der Altersimpfung eingeladen.
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