Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Weltweite Reisewarnung aufgehoben, Grüner Pass für EU in Kraft

Karin Seyringer, 01.07.2021 15:31

Ö/OÖ/NÖ. Vor 15 Monaten hat Österreichs Außenministerium eine weltweite Corona-Reisewarnung verhängt – am 1. Juli wurde sie aufgehoben. Nur mehr für wenige Virusvariantengebiete sind rot eingefärbt. Auf „grün“ stehen die gesamte EU und die Westbalkan-Staaten Serbien, Nordmazedonien und Albanien. Ebenfalls in Kraft getreten ist der EU-weite „Grüne Pass“.

 (Foto: Song_about_summer/Shutterstock.com)
(Foto: Song_about_summer/Shutterstock.com)

„Ich freue mich, nach 15 Monaten Durchhaltevermögen heute eine Entspannung in der Reisefreiheit verkünden zu können. Es wird ein Sommer mit erhöhtem Schutzfaktor, den wir mit einer Prise Vorsicht aber alle genießen können“, twitterte Außenminister Alexander Schallenberg am Donnerstag.

Wie er vor Presse mitteilt, wurden nicht nur die EU-Staaten auf Grün geschaltet, sondern ein Großteil der außereuropäischen Länger von rot auf orange gestellt. Für die Einreise nach Österreich aus orangen Ländern braucht es eine vollständige Impfung oder eine Genesung (je mit zweiwöchigem Abstand).

Neben den EU-Staaten stehen auf der grünen Liste auch Länder wie die USA, Saudi-Arabien, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea und Thailand. Mit einer USA-Reise wird es aber dennoch noch nichts werden, die USA lässt noch keine Urlaubsgäste ins Land.

Sollte sich die Corona-Situation allerdings wieder verschlechtern, seien neuerliche Verschärfungen möglich, so Schallenberg.

Einreiseregeln für Österreich

Aus den EWR-Ländern und sicheren Drittstaaten kann man nun mit dem 3G-Nachweis, aber ohne Registrierung und ohne Quarantäne einreisen. Hat man keinen 3G-Nachweis, muss man sich registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Test durchführen.

Die Einreise aus Virusvariantengebieten (zB Großbritannien, Brasilien, Indien, Mosambik, Südafrika) ist grundsätzlich nicht möglich, Österreicher sowie EU- und EWR-Bürger sind ausgenommen, zudem gibt es weiter Ausnahmen. Gilt die Ausnahme, sind vorab die Registrierung, ein negativer PCR-Test und zehntägige Quarantäne mit Möglichkeit zur Freitestung nötig. Bei Reisen aus beruflichen Gründen und bei Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs entfällt die Quarantänepflicht.

„Grüner Pass“ für EU in Kraft getreten

Mit 1. Juli ist auch der innerhalb der EU gültige „Grüne Pass“ in Kraft getreten, der der Erleichterung des Reiseverkehrs dienen soll. Mit diesem wird über QR-Code nachgewiesen, dass jemand geimpft, negativ getestet oder genesen ist. Alle 27 EU-Länder sowie die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein anerkennen diesen Pass.

Den „Grünen Pass“ kann man sich in Österreich mittels Handysignatur oder Bürgerkarte über das Gesundheitsportal holen, in Oberösterreich ist dies auch über die App „Mein OÖ“ möglich - mehr dazu hier.

Analog kann man sich etwa das Zertifikat etwa bei den Servicestellen der ÖGK, über den niedergelassenen Arzt oder in der Teststraße ausdrucken lassen. Alle Infos zum Grünen Pass: www.gruenerpass.gv.at

Die einzelnen Staaten haben aber dennoch auch unterschiedliche Auflagen – etwa wie lange ein Testergebnis oder Genesungszertifikat gültig ist oder das Mindestalter für einen nötigen Test. In vielen Ländern ist vor der Einreise eine Registrierung nötig.

Welche aktuellen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern gültig sind, ist auf der Homepage Re-open EU oder beim Außenministerium nachzulesen.

 


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden