Linzer Wälder: Lagerfeuer verboten
LINZ. Der Sommer hat begonnen und damit steigt auch wieder die Gefahr von Bränden. Nicht nur der Schiltenbergwald und die Auen im Linzer Süden sind von Waldbränden betroffen, auch beim Grillen kommt es zu Unfällen. Mit einfachen Mitteln lässt sich die Unfallgefahr jedoch bannen.

In den Linzer Wäldern sind von März bis Ende Oktober das Rauchen und Entzünden von Feuer generell verboten. Die städtische Verordnung gilt für alle Linzer Wälder, unter anderem auch in den Schiltenberg-Waldungen sowie in den Traun-Donau-Auen. Speziell in den Auen kommt es im Sommer dennoch immer wieder zu Bränden durch Lagerfeuer und Co., weiß auch Kommandant Manuel Studener von der Freiwilligen Feuerwehr Ebelsberg. Die Bedingungen für die Einsatzkräfte sind dabei teils durchaus schwierig und aufwändig, da sich die Brände teils an schwer zugänglichen Stellen befinden. Zudem umfasst das Verbot auch Gefährdungsbereiche, das sind jene Orte, an denen Boden- oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigen. Wer das Verbot missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen. So werden Zündeln und Rauchen mit einer Geldstrafe von mehr als 7.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet.
Seit Einführung des Bundesluftreinhaltegesetzes dürfen zudem keine biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verbrannt werden. Auch das punktuelle Verbrennen von Gartenabfällen in kleinen Mengen ist nicht erlaubt. Jedoch sind von dieser Regelung unter anderem Brauchtumsfeuer sowie Lager- und Grillfeuer ausgenommen.
Auf Nummer sicher gehen
Gerade schönes Wetter wird oft zum Grillen genutzt. „Ein Grillabend soll aber nicht in einer Katastrophe wie kürzlich im Mühlviertel enden, wo sich zwei Jugendliche schwer verbrannt haben. Ich appelliere deshalb an alle Grillfreunde, die Sicherheitstipps der Linzer Feuerwehr zu beachten“, erklärt der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml.
Der Griller muss standfest und in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien stehen. „Am besten den Griller nicht zu nahe an eine Wand stellen“, rät der Ebelsberger Feuerwehrkommandant. Auf offenen Flächen sollte darauf geachtet werden, dass sich möglichst kein leicht entzündbares Material wie verdorrtes Gras oder trockene Äste in der Nähe des Grills befindet. Dies ist aufgrund des Funkenfluges brandgefährlich.
Zudem dürfen niemals brennbare Flüssigkeiten in die Glut geleert werden. Dadurch können unberechenbare Stichflammen entstehen. Als Anzündehilfe sollten nur handelsübliche Produkte wie Würfel und Pasten verwendet werden.
Auch ist es wichtig, den heißen Griller nie unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Gasgrillern sollte darauf geachtet werden, dass die Gasflasche außerhalb des Hitzebereichs sicher steht und niemand über die Gasleitung stolpern kann.
„Am besten ist es, wenn man immer einen Kübel Wasser bereit hat“, rät Studener. Nach dem Grillen ist es empfehlenswert, die restliche Glut mit reichlich Wasser abzulöschen, ansonsten besteht die Gefahr von Funkenflug. Das brennbare Material muss gut abgekühlt sein und darf keinesfalls in brennbaren Behältern wie Kunststoff-Mülltonnen entsorgt werden.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden