UVP-Pflicht zu „Quadrill“-Hochhaus wurde verhandelt
LINZ. Bei einer über drei Stunden langen Verhandlung am Dienstag am Landesverwaltungsgericht OÖ legte die Bürgerinitiative „Tabakfabrik – wir reden mit“ ihre Gründe vor, wonach für das Hochhaus-Projekt „Quadrill“ bei der Linzer Tabakfabrik eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig wäre. Mit einem Urteil ist in rund zwei Monaten zu rechnen.
„Am Landesverwaltungsgericht OÖ, legten wir erneut unsere Einwände und unsere Erkenntnisse über fehlerhafte Gutachten, die sich aus den Projektunterlagen ergeben, vor”, so Brita Piovesan. Sprecherin der Bürgerinitiative “Tabakfabrik - wir reden mit”.
Jetzt prüft der Richter, wie weit das Landesverwaltungsgericht zuständig ist. Wesentlich dabei ist, ob die oö Landesregierung eine Feststellungsprüfung machen wird und ob die Nachsicht von 525 Stellplätzen (über 43%) korrekt erfolgt ist.
Vorwurf der Initiative: „Laut Berechnungen des Bewerbers müsste die Tiefgarage für das 59.000 m²-Megaprojekt gemäß oö Bautechnikverordnung 1.235 Stellplätze aufweisen. Es wurden aber ohne nachvollziehbare Gründe 525 (43%) Stellplätze weggestrichen und von der Behörde nachgesehen. Zählt man dann noch die Rechenfehler (138) dazu, die wir im Zuge unserer Recherchen in den Unterlagen gefunden haben, dann wurden insgesamt 663 Plätze gestrichen. Also 54 % - mehr als die Hälfte.“
Bei UVP-Pflicht wird Baubescheid aufgehoben
Im Falle einer UVP-Pflichtigkeit würde der Baubescheid aufgehoben und ein neues Verfahren eröffnet werden. „Dann aber mit voller Beteiligung hunderter Anrainer, breiter Betrachtung des Kaplanhofviertels und Einbeziehen von Aspekten der Mobilität und des Klimas. Das war und bleibt unser Ziel, um Schaden vom Viertel abzuwenden.” so Piovesan. Wenn nicht UVP-pflichtig, würde das Gerichtsverfahren weitergehen und die Nachbarschaftsrechte geprüft und daraufhin entschieden werden.
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