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Ö. Vor fast genau drei Jahren gab es die ersten bestätigten Fälle in Österreich, am Mittwoch hat die Bundesregierung im Ministerrat den Fahrplan zum Ende sämtlicher Covid-Maßnahmen beschlossen. Mit Ende April ist das Aus der Maskenpflicht auch im „vulnerablen“ Bereich wie in Spitälern und Alten- und Pflegeheimen vorgesehen, mit Ende Juni sollen alle Sonderbestimmungen abgeschafft sein.

Mit Ende April fällt auch die Maskenpflicht im Gesundheitsbereich. (Foto: Volker Weihbold)
Mit Ende April fällt auch die Maskenpflicht im Gesundheitsbereich. (Foto: Volker Weihbold)

Die hohe Immunität in der Bevölkerung und die Verfügbarkeit von Covid-19-Medikamenten lasse diesen Schritt zu, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat. „Das Corona-Virus wird bleiben und wir bereiten uns darauf vor, langfristig damit zu leben“, so Rauch. Die Entwicklung der Pandemie lasse ein Ende der Krisenmaßnahmen in den kommenden Monaten zu, wie das auch viele andere Staaten planen. „Die Vorbereitungen dafür laufen bereits seit Monaten, nun können wir einen konkreten Fahrplan vorlegen. Wir kommen raus aus dem Krisenmodus und starten in den Normalbetrieb.“

Bis Ende April: Aus für Maskenpflicht

Mit Ende April ist das Ende der Maskenpflicht im „vulnerablen“ Bereich wie Spitälern, Alten- und Pflegeheimen oder Arztpraxen vorgesehen. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung gilt noch bis Ende April, fällt dann weg.

Meldepflicht fällt weg

Das Ende der Krisenmaßnahmen bedarf der Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes und aller Covid-Verordnungen sowie Änderungen im Epidemiegesetz und an der Verordnung für meldepflichtige Krankheiten.

Corona wird dann ab Ende Juni auch keine meldepflichtige Krankheit mehr sein, wird angekündigt. Damit enden dann auch die aktuell gültigen Verkehrsbeschränkungen für positiv getestete Personen.

Bis Ende Juni sollen die Covid-Impfungen, Tests und Medikamente in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems integriert werden. Dazu seien noch Gespräche mit den Bundesländern und der Sozialversicherung nötig. Ziel von Gesundheitsminister Rauch sei jedenfalls, dass die Impfung und die Medikamente kostenlos bleiben. Auch die Tests sollen für Menschen mit Symptomen wie bisher kostenlos zur Verfügung stehen.

Überblick bleibt

Auch nach Ende der Meldepflicht werde man einen genauen Überblick haben, mit einem Mix aus der Auswertung des Abwassers aus Kläranlagen und der Analyse von PCR-Proben.

Neufassung Epidemiegesetz

Parallel arbeite das Gesundheitsministerium an einer grundlegenden Neufassung des Epidemiegesetzes. Das aktuelle Epidemiegesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahr 1913, in der Praxis gebe es viele Schwierigkeiten damit. Auch der Rechnungshof hatte empfohlen, das Epidemiegesetz grundlegend zu überarbeiten. Rauch will alle betroffenen Interessensgruppen einbinden, was noch in diesem Jahr erfolgen soll.

Noch heuer soll zudem ein „Pandemieplan“ vorliegen, ein „Handbuch“ für den Umgang mit den verschiedenen Phasen einer Pandemie.

Bewährte Regelungen werden in das Dauerrecht übernommen

Verfassungsministerin Edtstadler hob hervor, dass bewährte Regelungen der Pandemiebekämpfung in das Dauerrecht übernommen werden sollen. „Die Corona-Pandemie hat Österreich vor eine der größten Bewährungsproben in der 2. Republik gestellt. Die Entbehrungen haben uns in vielen Bereichen an unsere medizinischen, politischen und gesellschaftlichen Grenzen gebracht. Es ist klar: Wir werden aus dieser herausfordernden Zeit noch einiges aufarbeiten müssen. Mit dem heutigen Beschluss legen wir einen klaren Fahrplan zum Ende der Pandemie fest. Bis Ende Juni sollen Gesetze und Verordnungen aufgehoben werden, die sich auf die Bekämpfung der Pandemie beziehen. Gleichzeitig werden Regelungen, die sich bewährt haben, in das Dauerrecht übernommen. Ich bin froh, dass wir dieses Kapitel nun schließen können“, so Edtstadler.

Haberlander: „Im best-case angelangt“

Oberösterreichs Gesundheits-Landesrätin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) zum Entscheid des Ministeriums: „Das Corona-Virus hat sich im Verlauf der Pandemie mehrmals verändert und ist von allen erwartbaren Szenarien im best-case angelangt. Wir haben gelernt, mit dem Virus umzugehen, jedoch wird es uns auch weiterhin in den Ordinationen und in den Spitälern fordern. Um das individuelle Risiko zu minimieren und Risikogruppen zu schützen, kann jeder und jede freiwillig eine Maske tragen.“


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