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LINZ. In Linz findet am Mittwoch erstmals eine Gerichtsverhandlung zu den Klimaprotesten der „Letzten Generation“ statt. Aktivisten hatten Beschwerde gegen eine verhängte Geldstrafe eingelegt. Update (10.45 Uhr): Die Aktivisten sind vor Gericht abgeblitzt, das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Update (15 Uhr): Reaktionen aus der Politik.

Protest im November 2022 in Urfahr. (Foto: Letzte Generation)
Protest im November 2022 in Urfahr. (Foto: Letzte Generation)

Nach Klebeprotesten auf der Hauptstraße in Urfahr und auf der Hafenstraße in Linz im November 2022 - Tips hat berichtet - hatte die Polizei Verwaltungsstrafen gegen vier Aktivisten verhängt. Die Klimaaktivisten legten dagegen jeweils Einspruch bei der Landespolizeidirektion ein, der sich ausschließlich gegen die Höhe der verhängten Strafen richtete. Daraufhin erließ die Landespolizeidirektion jeweils Straferkenntnisse, die verhängten Geldstrafen reduzierten.

Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Aktivisten Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Am Mittwoch wird verhandelt.

„Protest notwendig und legitim“

Die letzte Generation argumentiert, der Protest sei notwendig und legitim, da sich die Bundesregierung nicht an die eigenen Klimaziele halte und damit geltende internationale Abkommen breche. Alle anderen Protestformen hätten leider nicht den notwendigen Erfolg, argumentieren die Angeklagten weiter. Deshalb sei ziviler Widerstand notwendig.

Das Gericht hat zu entscheiden, ob ihr Protest aus rechtlicher Sicht der Notlage angemessen ist.

Update (10.45 Uhr): Beschwerde abgewiesen

„Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass die Beschwerden als unbegründet abzuweisen waren“, teilte das Gericht mit.

Der Grund: Die Aktivisten hätten mit ihrem Einspruch gegen die ursprünglichen Strafverfügungen nur die Höhe der verhängten Geldstrafen bekämpft, nicht aber die Strafe an sich. Daher sei die Strafe bereits rechtskräftig geworden, die Beschwerden vom Landesverwaltungsgericht abzuweisen. Auch eine Revisionsmöglichkeit gebe es nicht.

Update (15 Uhr): Reaktionen aus der Politik

Schon im Vorfeld der Gerichtsverhandlung solidarisierte sich die Grüne Jugend mit den Aktivisten der Letzten Generation. „Sich nicht hinter die Aktivisten zu stellen, die für den Erhalt unserer Lebensgrundlage kämpfen, kommt einer zynischen Aufgabe unserer Zukunft gleich“, so Leonie Stüger, Landessprecherin der Grünen Jugend Oberösterreich.

Die KPÖ Linz zeigt sich ebenfalls solidarisch und verwehrt sich dagegen, Klimaproteste mittels Geldstrafen zu kriminalisieren. „Der Protest ist angesichts der Säumigkeit der Politik, wirksamen Klimaschutz zu betreiben berechtigt und auch durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt“, so Gemeinderätin Gerlinde Grünn.„Die „Letzte Generation“ hat es durch ihre Aktionen geschafft, das Thema „Klimakrise“ wieder ins Bewusstsein zu rücken. Sie verletzen keine Menschen, verursachen keine langfristigen Sachschäden und verhalten sich friedlich. Straßenblockaden sind lästig, aber offenbar notwendig, um die Klimakrise nicht aus den Augen zu verlieren.“

„Die Radlobby OÖ hat sich bisher nicht und wird sich auch künftig an keinen Klebeaktionen beteiligen, solidarisiert sich aber wie zahlreiche renommierte Wissenschaftler auch, zu 100 Prozent mit den Zielen der „Letzte Generation““, teilt Gerhard Fischer, Vorsitzender der Radlobby OÖ.

JVP OÖ und FPÖ begrüßen Entscheid

Die Junge ÖVP Oberösterreich begrüßt hingegen den Entscheid des Landesverwaltungsgerichtes und fordert die „volle Härte des Gesetzes“. Denn, so JVP-Landesobmann Moritz Otahal: „Beim Klimaschutz muss man die Breite der Bevölkerung mitnehmen und nicht mit radikalen Aktionen für maximales Kopfschütteln und Ärger sorgen.“

FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber sieht durch die Abweisung der Beschwerde, „dass es sich bei diesen Störaktionen um unangemeldete Demonstrationen handelt. Wer somit sich nicht an geltende Gesetze hinsichtlich des Versammlungsgesetzes sowie des Sicherheitspolizeigesetzes hält, muss damit rechnen, dass dieses Fehlverhalten zu entsprechenden Strafen führt.“ Gruber erneuerte seine Forderung nach der Einrichtung von Schutzzonen bzw. die strafrechtliche Verschärfung bei Eingriffen in den Straßenverkehr.

 


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