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Zu lange Burkinis: Linzer Schülerinnen durften im Erlebnisbad Ansfelden nicht ins Wasser

Anna Fessler, 27.06.2024 17:20

LINZ/ANSFELDEN. Im Erlebnisbad Ansfelden wurde zwei 13-jährigen Schülerinnen das Schwimmen verboten. Die Mädchen durften mit ihren Burkinis nicht ins Wasser. In den Freibädern der Linz AG sind Burkinis als Badebekleidung erlaubt.

Burkinis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen: im Ansfeldner Erlebnisbad durften zwei Linzer Schülerinnen damit nicht ins Wasser, weil überlange oder Ganzkörper-Bekleidung dort laut Badeordnung verboten ist. (Foto: (Symbolbild) Kzenon/stock.adobe.com)

Wie die OÖN berichten, durften zwei 13-jährige Mädchen des Bundesrealgymnasiums Linz-Landwied im Erlebnisbads Ansfelden mit ihren Burkinis nicht ins Wasser. Laut Ansfeldner Badeordnung ist keine „überlange Badekleidung oder Ganzkörperbekleidung erlaubt. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den Anforderungen entspricht, hat alleine der Bademeister bzw. die Bademeisterin.“

Der hätte laut Bericht nach einem Hochkrempeln der Burkinis bis zu den Knien oder Ellenbogen das Schwimmen erlaubt, was jedoch die Eltern der Mädchen nicht erlaubt hätten.

Linz AG-Bäderordnung erlaubt Burkinis

Anders sieht die Vorschrift in den Freibädern der Linz AG aus. Solange man dort „übliche Badebekleidung“ aus dem entsprechenden Material trägt, sind Monokinis, Bikinis, Tankinis, Burkinis und auch Schwimmwindeln für Babys erlaubt. Kleidung aus Baumwolle ist zum Schwimmen verboten.

Vergangenen Sommer sorgte ein Vorfall im Linzer Schörgenhub-Bad für Wirbel: Ein Bademeister soll dort laut der Organisation SOS-Menschenrechte eine Frau aus Somalia aus dem Hallenbad verwiesen haben, weil sie ein Kopftuch trug. Laut Linz AG wurde die Frau nicht wegen ihres Kopftuches, sondern wegen der Straßenkleidung verwiesen, die sie im Badebereich trug. Mehr lesen: Wirbel um Verweis aus Linzer Bad aufgrund der Kleidung


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