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LINZ/ROHRBACH. Er will es nicht besser gewusst haben: Nachdem ein 63-jähriger Elektriker aus dem Bezirk Rohrbach sein Gewerbe Anfang 2023 aufgegeben hatte, bezog er in der Folge von Februar bis Juni 2024 Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe - und arbeitete daneben munter weiter. Mehr als 14.000 Euro hat er dadurch zu Unrecht vom AMS kassiert und stand dafür diese Woche am Landesgericht Linz vor der Richterin.

Am Landesgericht Linz wurde der Rohrbacher schuldig gesprochen. (Foto: OÖN/Weihbold)
Am Landesgericht Linz wurde der Rohrbacher schuldig gesprochen. (Foto: OÖN/Weihbold)

Was dem Österreicher nach eigenem Bekunden vor der Richterin nicht bewusst war: wenn man sich arbeitslos meldet, sollte man sein Gewerbe nicht dennoch weiterführen. Eine anonyme Anzeige brachte ihm schließlich den Termin am Landesgericht Linz ein.

„Freundschaftsdienste“

Wo er sich nach eingehender Beratung mit seiner Verteidigerin auch schuldig bekannte, dass er bis Ende Juni 2024 die insgesamt mehr als 14.000 Euro zu Unrecht bezogen hat. Dass er trotz Bezug des Arbeitslosengelds weiterhin Elektromaterial verkauft und auch Installationen durchgeführt hat, begründete er indes mit Freundschaftsdiensten bzw. Lagerabverkäufen. Für die er allerdings jeweils auch entsprechende Rechnungen legte, die nun als Beweismittel wenig Zweifel am Sachverhalt zuließen.

„Es war mir nicht bewusst, dass ich das nicht darf und welche Folgen es hat. Es wird auch nicht mehr vorkommen“, entschuldigte sich der Rohrbacher. Der es allerdings auch schon früher nicht so genau genommen haben dürfte mit Vorschriften. Drei einschlägige Vorstrafen unter anderem wegen Abgabenbetrug in den Jahren 2012 bis 2018 lassen auf eine insgesamt kreative Finanzgebarung schließen.

Bedingte Haftstrafe

Der lange Zeitraum zwischen der jetzigen und der letzten Verurteilung und das reumütige Geständnis bewahren den Angeklagten schließlich vor größerem Ungemach. Für den schweren gewerbsmäßigen Betrug durch Unterlassen setzt es eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 240 Euro. Die 14.628 Euro werden für verfallen erklärt, eine Rückzahlung also angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Weitere spannende Geschichten aus den Linzer Gerichtssälen lesen Sie auf linzerurteile.at


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