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LINZ. Der Prozess gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger wegen Untreue wird am 21. August, ab 13 Uhr, fortgesetzt.

Der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger am Landesgericht Linz (Foto: VOLKER WEIHBOLD)
Der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger am Landesgericht Linz (Foto: VOLKER WEIHBOLD)

Geplant ist laut Landesgericht die Einvernahme einer Rechtsanwältin und eines Rechtsanwaltes zum ihnen erteilten Gutachtensauftrag - vor allem betreffend den strafrechtlichen Teil ihres Gutachtens.

Im Anschluss soll es das Urteil geben.

Verhandlung am 3. Juli vertagt

Luger musste sich schon am 3. Juli verantworten. Allerdings brachte die Verhandlung damals noch kein Urteil, die Richterin befand noch weitere Zeugenaussagen erforderlich und vertagte. 

Der Strafrahmen beträgt im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Gutachten in Auftrag gegeben

Luger hatte bekanntlich ein Gutachten beauftragt, das herausfinden sollte, wer beim Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und der Intendanz des Brucknerhauses interveniert und dem gekürten Kandidaten Dietmar Kerschbaum die Fragen im Vorfeld zugespielt hatte.

Im besseren Wissen – er selbst soll die Fragen zum Hearing Kerschbaum zukommen haben lassen. Luger trat am 23. August 2024 als Linzer Bürgermeister zurück.

Diversion gekippt

Der Schaden wird mit 19.061,15 Euro angegeben. Eine Diversion wurde zuvor vom Oberlandesgericht gekippt. Der Richtersenat entschied, dass Schadensgutmachung und die Zahlung des Geldbetrags von 20.000 Euro „der Öffentlichkeit kein ausreichendes Signal“ vermitteln, dass jeder die Gesetze einzuhalten hat.

Auch lesen: Diversion für Linzer Ex-Bürgermeister Luger in Untreue-Verfahren vom Tisch

Der Strafrahmen beträgt im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung. 


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