Freispruch für Ex-Bürgermeister Luger: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
LINZ. In der als LIVA-Affäre bekannten Strafsache war der ehemalige Linzer Bürgermeister Klaus Luger vom Vorwurf des Vergehens der Untreue freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig und der Fall geht an das Oberlandesgericht.

Keine 30 Minuten hatte die Verhandlung am Freitag, 21. August, gedauert. Am Ende stand der Freispruch für den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger. Der zeigte sich „froh und erleichtert.“
Die Weitergabe der Hearingunterlagen sei falsch gewesen, keine Frage, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Jedoch sei das nicht Gegenstand dieses Verfahrens gewesen. Es ging um die Frage, ob Luger das Gutachten vorwiegend aus eigenem Interesse in Auftrag gegeben hatte. Ein wissentlicher Befugnismissbrauch sei laut Gericht aber nicht nachweisbar. Genau dieser wäre allerdings für das Vergehen der Untreue notwendig. Vielmehr habe sich Luger auf einen anwaltlichen Rat verlassen. Ein darüber hinaus notwendiger Vermögensschaden liege ebenfalls nicht vor. Denn wäre von Beginn an bekannt gewesen, dass Luger selbst die unbekannte Person war, hätten die in Betracht kommenden strafrechtlichen Tatbestände umfassender beurteilt werden müssen, was wesentlich höhere Kosten verursacht hätte. Die Kosten für das Gutachten über 19.061,15 Euro hatte Luger schon vor Prozessbeginn zurückgezahlt.
Freispruch nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Tage Zeit, eine Erklärung abzugeben. Mit der Berufung ist das Urteil vom Freitag nicht rechtskräftig. Der Fall geht nun an das Oberlandesgericht. Wann es dort zu einer Entscheidung kommt, ist noch offen.








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