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OÖ/LINZ. Nicht nur im Rahmen der Flüchtlingsdebatte war und ist die Mindestsicherung in aller Munde. Dabei kursieren viele Legenden und angebliche Fakten– Tips macht den Check.

Mindestsicherung – welche Fakten stimmen, welche nicht? Foto: Wodicka
Mindestsicherung – welche Fakten stimmen, welche nicht? Foto: Wodicka

Legende 1: „Die Mindestsicherungsbezieher sind Sozialschmarotzer.“

Die Fakten: Die Grundvorraussetzung, um Mindestsicherung zu bekommen, ist die Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft. Das heißt, dass eine Person nur dann Mindestsicherung beziehen kann, wenn sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ist und bereit ist, arbeiten zu gehen. Zudem sind ein Großteil der Mindestsicherungsbezieher „Aufstocker“, das bedeutet, dass sie Mindestsicherung zusätzlich zu ihrem Gehalt beziehen. In Linz sind das rund 60 Prozent, Oberösterreichweit sogar um die 70 Prozent.

Legende 2: „Mit der Mindestsicherung bekommt man oft mehr, als wenn man hackeln geht.“

Die Fakten: In Einzelfällen kann das vorkommen. In Oberösterreich erhielten Familien aber durchschnittlich lediglich 490 Euro pro Monat (2016). Zudem dürfen nur Ersparnisse bis zum einem Freibetrag von 4.222,30 Euro (Wert 2017) vorhanden sein – das beinhaltet auch Autos, die nicht beruflich oder wegen einer Behinderung benötigt werden.

Legende 3: „Zusätzlich zur Mindestsicherung gibt es ja noch vieler weitere Vergünstigungen, die andere nicht bekommen.“

Die Fakten: Welche Zusatzleistungen Mindestsicherungsbezieher extra bekommen, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In Linz sind es jene, die auch andere Gering-Verdiener bekommen, die den Aktivpass der Stadt Linz auch erhalten. Diesen kann jeder bei einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.205 Euro beantragen. Ebenso gibt es zum Beispiel in Ansfelden den Aktivpass, oder in Traun die AktivCard. Die Pendlerpauschale zum Beispiel gibt es aber selbstverständlich nur für Personen, die einer geregelten Arbeit nachgehen.

Legende 4: „Duch die Kürzung der Mindestsicherung bei Asylanten wird Oberösterreich extrem viel sparen.“

Die Fakten: Asylwerber sind von der Kürzung nicht betroffen, da sie in der Grundversorgung leben. Die Neu-Regelung betrifft ausschließlich Asylberechtigte. ÖVP und FPÖ haben ein Sparpotential von rund 70 Millionen Euro bis 2020 angenommen. Das Institut für Angewandte Statistik schätzt das Einsparungsvolumen durch die Kürzung der Mindestsicherung bis Ende Dezember 2019 auf gut 17 Millionen Euro ein. Berechnungen des Sozialressorts des Landes OÖ im Vorfeld haben ein Sparpotential bis 2018 von rund 2 Millionen Euro ergeben. Seit Inkrafttreten der Regelung im Juli sind 39 Asylberechtigte von der Kürzung betroffen. „Faktum ist, dass mit Ende 2016 rund 18.000 Euro tatsächlich eingespart wurden, während Schwarz-Blau mit Ende 2016 11,57 Mio. Euro an Einsparungen geplant hatte“, erklärt auch Integrationslandesrat Rudi Anschober von den Grünen. Die massiven Einsparungen von bis zu 70 Millionen Euro werden so bis 2020 realischtischweise nicht machbar sein.

Die statistischen Daten

Insgesamt gibt es in Oberösterreich 14.342 Mindestsicherungsbezieher (Juni 2016) - 7.667 davon weiblich, 6.675 männlich. 8.946 der Empfänger sind zwischen 15 und 65 Jahre alt.

„Der leichte wirtschaftliche Aufschwung in Oberösterreich wirkt sich unmittelbar auf eine sinkende Inanspruchnahme der Bedarfsorientierten Mindestsicherung aus“, so Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer. „Das zeigt einmal mehr, dass die Belebung des Arbeitsmarktes oberste Priorität in der Landespolitik haben muss. Gute Arbeit, von der die Menschen leben können, schafft neue Chancen und Perspektiven und ist die wirksamste und sinnvollste Entlastung des Sozialstaates.“

Der Großteil der Mindestsicherungsbezieher sind Österreicher:

  • Ö-Staatsbürger: 8.500 Personen
  • Asylberechtigte: 3.442 Personen
  • Drittsaatsangehörige: 717 Personen
  • EU/EWR/Schweiz-Bürger: 1.024 Personen
  • Subsidiär Schutzberechtigte: 377 Personen
  • Sonstige Aufenhaltstitel: 282 Personen

 

Die Voraussetzungen und Eckdaten

Anspruch haben Personen, die...

  • hilfsbedürftig sind
  • ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Oberösterreich haben
  • bereit sind, die eigene Arbeitskraft einzusetzen
  •  und deren Bedarf nicht durch eigene Mittel wie Gehalt, Arbeitslosengeld, vorhandenes Vermögen oder ähnlichem gedeckt werden kann - davon ausgenommen sind: Familienbeihilfe, Pflegegeld zur Deckung von Aufwendungen für den Pflegebedarf etc.

Ausgenommen von der Bereitschaft die eigene Arbeitskraft einzusetzten sind...

  • Arbeitsunfähige
  • Personen über 60 Jahre
  • Personen mit Betreuungspflichten bis zum 2. beziehungsweise 3. Lebensjahr des Kindes (abhängig von der gewählten Kinderbetreuungsgeldvariante und vorhandenen geeigneten Betreuungseinrichtungen)
  • Menschen, die bereits vor dem 18. Lebensjahr eine Erwerbs- oder Schulausbildung begonnen haben und diese zielstrebig verfolgen - ein Studium zählt nicht dazu.
  • Personen, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegegeldstufe drei pflegen (außer es gibt alternative Betreuungsdienste), die Sterbebegleitung oder die Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten.

So viel bekommt man...

  • Alleinstehende / Alleinerziehende: 921,30
  • (Ehe)Paare: 1.298,20 Euro (zweimal 649,10)
  • für die ersten drei minderjährigen Kinder (je Kind):  212,00 Euro
  • ab dem vierten minderjährigen Kind (je Kind): 184,00 Euro
  • Asylberechtigte: 560 Euro (inclusive „Integrationsbonus“)
  • Kinder von Asylberechtigten: 100 Euro/75 Euro/ 50 Euro/ ab dem 4. Kind 25 Euro pro Kind

„In OÖ brauchen wir massiv Facharbeiter, durch Zuwanderung gibt es die neue Chance, diese Menschen gezielt auszubilden – jedoch werden auch die Asylberechtigten, die schon in Ausbildung für eine Fachkräfte-Stellung sind, aufgrund der geringen Mindestsicherung, oftmals in zumindest etwas besser bezahlte Billigstjobs gedrängt – wo der Wettbewerb ohnehin für alle am größten ist. Das ist volkswirtschaftlicher Nonsens; und die Integration bleibt auf der Strecke“, so Anschober.

Alle Mindestsicherungsbezieher erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen „Beschäftigungs-Einstiegsbonus“. Weitere Leistungen wie Beihilfen für eine Übersiedlung oder ähnliches können zusätzlich gewährt werden. Ist ein Eigenheim vorhanden oder wird Wohnbeihilfe bezogen, reduziert sich die Mindestsicherung um bis zu 152 Euro (2017) pro Monat. Die Mindestsicherung umfasst auch einen Krankenversicherungsschutz.

Mehr unter www.land-oberoesterreich.gv.at und ooe.arbeiterkammer.at - Mindestsicherung


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