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LINZ. Auf immer mehr Pflegebedürftige kommen immer weniger Pflegekräfte. Um das Auszugleichen werden nun attraktivere Ausbildungsformen geschaffen.

Die Zahl der Absolventen in Pflegeberufen ist rückläufig. Foto: Lighthunter/Shutterstock.com
Die Zahl der Absolventen in Pflegeberufen ist rückläufig. Foto: Lighthunter/Shutterstock.com

Während die Anzahl der pflegebedürftigen Oberösterreicher steigt, ist die Zahl der Absolventen in Pflegeberufen rückläufig. Lag 2011 die Zahl bei 545 Absolventen, absolvierten 2017 und 2018 jährlich rund 380 Absolventen die Ausbildung Fachsolzialbetreuer Altenarbeit (FSB „A) „Das ist eindeutig zu wenig“, so Soziallandesrätin BirgitGerstorfer.

Neue Formen der Ausbildung

Um die Ausbildung zu attraktivieren, setzt man nun auf neue, flexiblere Ausbildungsmöglichkeiten – speziell auch für Umsteiger. Erstmals gibt es im Jahr 2019 verkürzte Kompaktausbildungen. Der Kombi-Lehrgang „Ausbildung und Anstellung“ sieht vor, dass es ab Herbst möglich ist, im Rahmen einer Teilzeit-Anstellung in einem Alten- und Pflegeheim eine Ausbildung für den Sozialbereich zu erlangen. Zusätzlich gibt es Vorbereitungslehrgänge für Menschen mit fehlenden Zugangsvoraussetzungen.

Finanzierung des Lebensunterhaltes während der Ausbildung

Auch neuen Finanzierungsmöglichkeiten um während der Ausbildung den Lebensunterhalt bestreiten zu können, wurden geschaffen. „Der größte Teil des Personals in der Altenbetreuung sind Personen, die sich im Alter zwischen 30 und 40 Jahren umschulen lassen. Diese Personen haben bereits einen anderen Beruf erlernt und ausgeübt, sind hoch motiviert für den Sozialbereich und auf Grund ihrer Lebenserfahrung persönlich gefestigt. Für diese Gruppe ist es besonders wichtig, während der 2-jährigen Ausbildungszeit – auch wenn die Ausbildung kostenlos ist – ein Einkommen zu haben, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können“, so Gerstorfer. Neben dem Stiftungsmodell steht daher seit 1. Jänner auch das Fachkräftestipendium wieder zur Verfügung. Auch die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen.


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