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Wo Elternbeiträge bei der Kinderbetreuung derzeit wegfallen dürfen

Tips Logo Jürgen Affenzeller, 01.04.2020 14:03

LINZ/OÖ. Die meisten Kinder werden derzeit nicht in Betreuungseinrichtungen betreut, sondern zuhause. Die Bildungsdirektion OÖ hat am Mittwoch klar festgehalten, wie die Regelungen bezüglich verminderter oder erlassener Elternbeiträge in den Einrichtungen aussehen.

Viele Kinder sind derzeit daheim bei ihren Eltern. Foto: Wodicka
Viele Kinder sind derzeit daheim bei ihren Eltern. Foto: Wodicka

Die Bundesregierung hat bekanntlich dazu aufgerufen, Kinder – wo dies möglich ist – zuhause zu betreuen und nicht in Betreuungseinrichtungen zu geben. Ausnahmen gelten für Kinder, deren Eltern in Bereichen tätig sind, die für das Aufrechterhalten des Systems unerlässlich sind. Zur Einhebung von Beiträgen gibt es für beide Fälle klare Vorgaben. 

Betreuungsbedarf ging stark zurück

„Es ist erfreulich zu sehen, dass viele Eltern den Aufruf der Bundesregierung ernst nehmen und ihre Kinder zuhause betreuen. Das hat natürlich zur Folge, dass der Betreuungsbedarf in den Einrichtungen stark zurückgegangen  ist“,  fasst  die LH-Stellvertreterin  und  die Präsidentin  der  Bildungsdirektion  Christine Haberlander , die  derzeitige  Situation  in  den  oö.  Kinderbildungs-  und  -betreuungseinrichtungen zusammen. 

Wo keine Betreuung, da keine Elternbeiträge

Es  ist  die  Aufgabe  der  Rechtsträger  und  Gemeinden,  die  Elternbeiträge  einzuheben.  Es  gibt  laut Bildungsdirektion  klare  Vorgaben,  wann  Beiträge  in  den  Kinderbetreuungseinrichtungen  nicht eingehoben werden dürfen, beziehungsweise wann sie eingehoben werden müssen. Überall dort, wo die  Betreuung  nicht  angeboten  werden  kann,  dürfen  die  Gemeinden  auch  keinen  Elternbeitrag  einheben.

Möglichkeiten der Rückerstattung

Dennoch stehen für Eltern, die in systemkritischen Berufen derzeit unabkömmlich sind, die Kinderbetreuungseinrichtungen  offen.  Wenn  dieses  Angebot  in  Anspruch  genommen  wird,  ist  weiterhin der Beitrag einzuheben.  „Für Beiträge, die im Rahmen eines automatischen Einzugsverfahrens bereits eingehoben wurden, gehe ich davon aus, dass sich die Rechtsträger geeignete Möglichkeiten der Rückerstattung oder Anrechnung überlegen“, so Haberlander. 

Regelmäßiger Kontakt mit den Trägern

Zur  Klärung  der  offenen  Fragen  stehen  die Ansprechpartner  in  der  Bildungsdirektion mit den Trägern in regelmäßigem Kontakt.  „Ich bitte aber alle Eltern um etwas Geduld  in  der  Abwicklung,  da  die  Gemeinden  mit  vielen  anderen  Fragen  und  Anliegen  derzeit  sehr gefordert sind“, so Haberlander. 


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