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Irrtümer um Reisepass und Co: Was bei Auslandsreisen wirklich benötigt wird

Karin Seyringer, 23.07.2020 20:00

OÖ/NÖ. Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder sogar der Meldezettel? Mit der Hauptreisezeit tauchen jedes Jahr Fragen um die benötigten Reisedokumente auf. „Gerade jetzt, in reisetechnisch schwierigen Zeiten aufgrund der Covid19-Pandemie, ist es besonders wichtig, die richtigen Dokumente dabei zu haben“, so die Experten vom Mobilitätsclub ÖAMTC, der auch die Verwirrung um benötigte Meldezettel für Kroatien-Rückkehrer aufklärt.

 (Foto: Volker Weihbold)
(Foto: Volker Weihbold)

Vor wenigen Tagen stifteten Medienberichte Verwirrung darüber, ob bei der Rückreise aus Kroatien über Slowenien nach Österreich ein Meldezettel beim Grenzübertritt Kroatien-Slowenien erforderlich ist. ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner stellt klar: „Österreicher brauchen nach wie vor keinen Meldezettel bei der Einreise nach Slowenien, es genügt der Reisepass.“

Anders, wenn kein österreichischer Pass

Aber: all jenen Reisenden, die keinen österreichischen Pass besitzen wird der Meldezettel dennoch empfohlen: „Personen, die in Österreich leben und arbeiten, jedoch keine österreichischen Staatsbürger sind, wird empfohlen, eine Kopie des österreichischen Meldezettels für den Transit durch Slowenien mitzunehmen.“

„Megapassjahr 2020“

Auch gibt es zu bedenken: 2020 gilt als „Megapassjahr“. Jeder sechste österreichische Reisepass verliert heuer seine Gültigkeit – betroffen sind etwa eine Million Reisepässe. „Wer noch keinen neuen Pass beantragt hat, sollte schnell sein, wenn er heuer noch verreisen möchte“, so Renner.

Fünf hartnäckige Pass-Irrtümer

Es halten sich seit langem hartnäckig Irrtümer, wenn es um das Reisen und den Pass geht. Der ÖAMTC fasst diese zusammen und stellt richtig:

  • „Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr.“ Das ist falsch. Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraumes immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
  • „Der Führerschein reicht als Reisedokument.“ Falsch. Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen.
  • „Mit einem abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen.“ Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt, dazu gehören etwa Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn. Auch aufgrund der aktuellen Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.
  • „Kroatien gehört zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert.“ Falsch. Kroatien gehört zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen.
  • „In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden.“ Falsch. Zwar gehören sie dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden. 

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