Kostenersatz für Covid-Testung von 24-Stunden-Betreuern aus dem Ausland
OÖ. Bund und Länder haben sich geeinigt, dass es für 24-Stunden-Betreuungskräfte aus dem Ausland, die einen negativen Covid-19-Test verlegen müssen, einen Kostenersatz geben soll.

Aufgrund der Corona-Einreisebestimmungen müssen 24-Stunden-Betreungskräfte aus dem Ausland einen negativen Test vorlegen. Die Kosten für diese Testungen werden zum Teil von betreuungsbedürftigen Personen bzw. deren Angehörigen bezahlt. Bund und Länder haben sich deshalb geeinigt, dass es dafür einen Kostenersatz geben soll.
85 beziehungsweise 60 Euro werden ersetzt
Für inländische Testungen, die ab 1. März durchgeführt wurden, beträgt der Kostenersatz 85 Euro. Für ausländische Testungen werden ebenfalls ab 1. März maximal 60 Euro übernommen. Das Sozialressort des Landes Oberösterreich stellt dafür 3,1 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.
„Die Betroffenen dürfen nicht auf den Mehrkosten durch die Testungen sitzen bleiben. Mit der Kostenübernahme unterstützen wir die Familien und tragen dazu bei, dass die Versorgung der pflege- und betreuungsbedürftigen Personen in Oberösterreich sichergestellt wird“, betont Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Abwicklung erfolgt über Wirtschaftskammer OÖ
Beantragt werden kann der Kostenersatz ausschließlich von betreuten Personen oder deren Angehörigen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Die Abwicklung und Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt durch die Wirtschaftskammer OÖ. Das Land OÖ vergütet die Kosten in Form einer Förderung. Grundsätzlich gilt die Kostenübernahme pro Betreuungskraft einmal im Monat.
Förderanträge sind ab Mittwoch, 16. September 2020 auf der Seite www.daheimbetreut.at abrufbar.


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