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Wenn die ärztliche Behandlung schiefläuft: Schiedsstelle holte 18 Millionen Euro für Patienten

Karin Seyringer, 20.10.2020 13:03

OÖ. Seit 1991 gibt es in Oberösterreich die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich. Das Ziel: Beschwerden von Patienten klären und eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. Seit Bestehen wurden 5.237 Beschwerden behandelt. Die Ärztekammer für OÖ zieht eine Bilanz.

 (Foto: Chinnapong/Shutterstock.com)
(Foto: Chinnapong/Shutterstock.com)

Seit dem Bestehen der Schiedsstelle 1991 gab es 5.237 Beschwerden (Stand: Dezember 2019). Bei 41 Prozent davon kam es zu einer Zahlung an den Patienten - insgesamt wurden so rund 18 Millionen Euro von den Haftpflichtversicherungen an die Patienten bezahlt, zieht die Ärztekammer für OÖ Bilanz.

Hat eine Patientin oder ein Patient das Gefühl, vom Arzt nicht adäquat behandelt worden zu sein und dadurch einen Schaden erlitten zu haben, kann er sich an die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle wenden – sowohl bei Beschwerden über niedergelassene Ärzte als auch über Ärzte in den Spitälern. Die Schiedsstelle kann bei der Klärung der Beschwerde helfen und eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, ohne langwierige Gerichtsprozesse auf sich zu nehmen.

Aufklärungsfehler, Komplikationen

„Die Anliegen der Patienten werden sehr ernst genommen. Das ist natürlich auch im Interesse der Ärzte. Kommt es zu einer Unzufriedenheit, muss diese geklärt werden, auch um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wiederherzustellen“, erläutert Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich.

Meistens handelt es sich bei den Fällen, die bei der Schiedsstelle Eingang finden, um Aufklärungsfehler, Komplikationen nach Operationen oder verspätete Diagnosen. „Wesentlicher Punkt bei den Vergleichs-Verhandlungen ist es, die Probleme gemeinsam aufzuarbeiten, da es sich zu einem ganz großen Teil um Komplikationen handelt und nicht um einen Behandlungsfehler. Diese können trotz lege artis-Behandlung vorkommen, ohne dass ein Verschulden eines Mediziners im Spiel ist“, so auch Maria Leitner, Bereichsleiterin Recht & Schiedsstellen der Ärztekammer für Oberösterreich.

Wie die Schiedsstelle funktioniert

  • Beschwerde: Zuerst schickt der Patient eine schriftliche Beschwerde, die Schiedsstelle holt anschließend die Krankengeschichte (mit dem Einverständnis des Patienten) und eine Stellungnahme des Arztes ein, dann wird ein Termin vereinbart.
  • Sitzung: Bei der Sitzung bekommt der Patient oder Vertreter die Möglichkeit, die Beschwerde vorzutragen, dann wird der betroffene Arzt um seine Stellungnahme gebeten.
  • Ergebnis: Der ärztliche Gutachter gibt seine Meinung ab, anschließend wird gemeinsam mit den Vertretern der Rechtsträger und Versicherungen an einer Lösung gearbeitet.

Wesentlich ist dabei, dass den Vorsitz der Kommission ein unabhängiger Richter inne hat. Dieser, sein Vertreter, zwei ärztliche Beisitzer und zwei juridische Beisitzer bilden gemeinsam die Kommission. Diese hat im Verfahren eine reine Vermittlerrolle und gibt auch über ausdrückliches Ersuchen einen unverbindlichen Vorschlag für die Konfliktlösung ab. Unterstrichen wird die transparente Vorgehensweise. Zudem ist die Schiedsstelle kostenlos, unbürokratisch und der Klageweg kann immer noch beschritten werden.

Patienten wie Ärzte profitieren

Im Vordergrund der Schiedsstelle steht immer, eine Lösung ohne Gericht zu finden – zum Vorteil der Ärzte aber auch der Patienten: „Ganz wesentlich ist, dass man etwas bewegen kann und es eine außergerichtliche Lösung gibt – gerade für die Patienten ist ein womöglich jahrelang andauerndes Gerichtsverfahren sehr belastend“, so Helmut Hubner, Vorsitzender der Kommission und Präsident des Oberlandesgerichts i. R.

Zudem sei ohne Gericht auch eine wesentlich bessere Gesprächsbasis möglich, betont Primar i. R. Gunter Neuwirth, Ärztlicher Beisitzer der Kommission: „Vor Gericht sind die Fronten schon verhärtet, aber in der Schiedsstelle ist ein amikales Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre möglich.“

Betont wird vonseiten der Ärztekammer für OÖ das partnerschaftliche Verhältnis mit Rechtsträgern und Versicherungen, dass für gute Lösungen erforderlich ist, denn ohne dieses, würde auch die Schiedsstelle kaum etwas erreichen können.


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