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Anrainerpflichten bei winterlichen Verhältnissen
LINZ. Der Winter ist da, Schnee und Eis können für glatte Straßen und Wege sorgen. Die Stadt Linz weist darauf hin, dass hier auch Anrainer Pflichten haben.

Bei Schneefall und Glatteis sind die Mitarbeiter der Stadt Linz laufend unterwegs, um Straßen, Radwege und Stiegenanlagen begeh- und befahrbar zu halten.
Eigentümer müssen Gehsteige räumen
Auch Eigentümer von Privathäusern und privaten Liegenschaften sind zur Gehsteigräumung verpflichtet sind. Laut § 93 StVO müssen Gehsteige und Gehwege, sofern sie dem öffentlichen Verkehr dienen, entlang der gesamten Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee gesäubert sowie bei Schnee- und Eisglätte bestreut sein.


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