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Keine gute Idee: Autofahren mit Flip Flops, High Heels und Co

Karin Seyringer, 17.07.2021 10:07

OÖ. Der Sommer lässt die Barometer steigen und somit die Bekleidung weniger werden. Kurze Hosen, T-Shirts und Flip Flops erhöhen den Wohlfühlfaktor bei sommerlichen Temperaturen. Rund um das Autofahren mit Flip Flops, High Heels und Co. gibt es aber viele Aspekte, die zu berücksichtigen sind.

Zwar nicht verboten, aber auch nicht die beste Idee: Autofahren mit Flip Flops. (Foto: Piyawat Nandeenopparit/Shutterstock.com)

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar kein ausdrückliches Verbot von Flip Flops und Co. hinter dem Steuer verankert. Dennoch gilt, dass Lenker zur sicheren Bedienung des KFZ verpflichtet sind (§58StVO). „Dass es keine gute Idee ist, mit losem Schuhwerk, Flip Flops oder High Heels zu fahren, liegt auf der Hand bzw. auf dem Fuß“, so Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner.

Schlapfen können sich verheddern, Schuhe mit Absätzen können in Notsituationen den Bremsweg nachteilig beeinflussen oder auch das Gefühl auf den Pedalen beeinträchtigen. Studien mit situativen Simulationen zeigten ebenfalls, dass die Gefahr des Abrutschens und der Fehlbedienungen mit ungeeignetem Schuhwerk absolut real und messbar ist.

Mögliches (Mit-)Verschulden

Wenn ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall führt, kann ein (Mit-)Verschulden angelastet werden. Entstehen im Zuge eines Unfalls Verletzungen, kann es zu einer Verurteilung durch ein Strafgericht aufgrund fahrlässiger Körperverletzung gemäß §88 StGB kommen. „Besonders im Straßenverkehr gilt das Sicherheitsgebot. Wer mit Hausverstand fährt, der lässt die Finger oder noch besser die Zehen von ungeeignetem Schuhwerk“, appelliert Steinkellner.


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