Sport und Spaß in der Natur - aber ein paar Regeln gilt es zu beachten
OÖ. Der Neuschnee lockt viele raus in die Natur, um sich sportlich zu betätigen. Egal aber ob Skifahren, Langlaufen, Touren gehen oder Schneeschuhwandern: Die Nutzung müsse in geregelten Bahnen ablaufen, appelliert die Landwirtschaftskammer OÖ und fasst zusammen, was es zu beachten gilt.
„Selbst im Winter ist nicht jedes Verhalten vom freien Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken erfasst. Ich appelliere an alle, die gerne in der Natur Sport betreiben, sich dabei so zu verhalten, dass es zu keinen Schäden an jungen Bäumen kommt und auch dafür, auf Pflanzen und Tiere Rücksicht zu nehmen“, betont Michaela Langer-Weninger, Präsidentin der Landwirtschaftskammer OÖ.
Im Interesse der bäuerlichen Grundbesitzer sowie der Natur und der Tiere weist die Landwirtschaftskammer OÖ darauf hin, dass die Benutzung von Wald- und Wiesenflächen zur Sportausübung nur in eingeschränktem Maß zulässig ist. Die Regelungen sind im Folgenden zusammengefasst:
Abfahren mit Skiern
Im Wald ist das Abfahren mit Skiern im Bereich von Skiliften und Seilbahnen nur auf markierten Pisten oder auf Skirouten innerhalb von 500 Metern zur Aufstiegshilfe gestattet. Tourengeher hingegen können durch den Wald auch abseits von Aufstiegshilfen abfahren - allerdings nur, wenn die Bereiche nicht von der Benützung zu Erholungszwecken ausgenommen sind (zum Beispiel Sperre aufgrund von Waldarbeiten oder Holzlagerplätze). Beim Abfahren sollte unbedingt auch darauf geachtet werden, Schutzeinrichtungen wie Zäune nicht zu zerstören.
Schneeschuhwandern und Langlauf
Schneeschuhwandern ist genauso wie das Skilanglaufen im Wald ohne gespurte Loipen und unter Anwendung der gebotenen Vorsicht grundsätzlich erlaubt, das Anlegen oder die Benutzung von Loipen braucht aber die Zustimmung des Waldeigentümers. Es ist darauf zu achten, dass Bäumchen nicht geknickt oder beschädigt werden. Ebenso muss auch hier auf Forsteinrichtungen, gelagertes Material etc. geachtet werden. Mit diesen Normen soll sichergestellt werden, dass das sensible Ökosystem Wald nicht mutwillig gefährdet wird.
Rodeln im Wald
Das Rodeln und Bobfahren im Wald gilt auch auf Forststraßen und sonstigen Waldwegen als Befahren und ist ohne Zustimmung des Waldeigentümers bzw. Forststraßen-Erhalters nicht erlaubt. Damit soll auch verhindert werden, dass es zu Unfällen in Zusammenhang mit der Waldarbeit kommt
Wintersport auf Wiesen und Feldern und das Abstellen von Fahrzeugen
Auf Wiesen und Feldern bedarf jegliche sportliche Aktivität der Erlaubnis der Grundeigentümer. Aber auch das Abstellen von Fahrzeugen abseits gekennzeichneter Parkflächen ist auf Wald- und Wiesenflächen ohne Zustimmung der Grundeigentümer nicht erlaubt.
Leitfaden „Winterliches Fair Play in der Natur“
Langer-Weninger weist in diesem Zusammenhang auch auf den erarbeiteten Leitfaden „Winterliches Fair Play in der Natur“ hin - Tips hat berichtet. „Dieser fasst die für ein gutes Auskommen zwischen Freizeitnutzern und der winterlichen Natur beim Outdoor-Sport einzuhaltenden Regeln kurz und prägnant zusammen und wird in dieser Form auch von der Landwirtschaftskammer OÖ unterstützt“, betont Langer-Weninger.
Der Leitfaden:
- Zeige Respekt für die Natur und vermeide Lärm.
- Starte mit einer sorgfältigen Tourenplanung: Wetter- und Lawinenlageberichte ansehen und entsprechend handeln. Informiere dich dazu auf den Webseiten der alpinen Vereine bezüglich der Gefahren im (alpinen) Gelände. Erkundige dich im Vorfeld zu den Parkmöglichkeiten vor Ort.
- Standardausrüstung bei Ski- und Schneeschuhtouren im alpinen Gelände: LVS-Gerät, Schaufel, Sonde und Mobiltelefon.
- Bleibe auf den in offiziellen Kartendarstellungen ausgewiesen Winter- und Skitouren-Routen. Beachte: Das Betreten und Befahren von Jungwaldflächen bis drei Meter Höhe ist verboten.
- Nimm besondere Rücksicht auf Wildtiere und meide ihre Futterstellen. Keine Störung bei Dämmerung oder in der Nacht. Nimm deinen Hund an die Leine.
- Bringe deine Abfälle im Rucksack nach Hause retour.
- Nimm Rücksicht auf andere Freizeitsportler
„Wintersportler, die mit den Ressourcen der Natur schonend umgehen, schützen nicht nur die Umwelt, sondern minimieren auch das Verletzungsrisiko für sich selbst. Der Wald schützt uns alle, mit ihren Feldern und Wiesen versorgen uns die heimischen Landwirte mit Lebensmitteln. Daher sollten wir auch bei der Nutzung der Natur als Erholungsraum an den Schutz von Wald und Flur denken“, appelliert die Landwirtschaftskammer-Präsidentin.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden