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OÖ/URFAHR-UMGEBUNG. Nicht nur in OÖ, auch im Bezirk gilt mit dem Beginn der Erntezeit für Autofahrer wie für die Landwirte im Straßenverkehr die Regel, aufei­nander Rücksicht zu nehmen.

Foto: Fotosr52/shutterstock.com
Foto: Fotosr52/shutterstock.com

Traktoren mit einem oder mehreren Anhängern, Mähdrescher und andere Großmaschinen: Sie sind während der Erntezeit nicht nur auf den Feldern, sondern auch auf den Straßen verstärkt unterwegs. Gerade für Autofahrer stellt dies oft eine Geduldsprobe dar. Damit es dabei zu keinen brenzligen Situationen oder gar Unfällen kommt, appellierten vergangene Woche sowohl Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger als auch Roman Braun, Agrarbetreuer des Maschinenrings Oberösterreich, an alle Straßenteilnehmer, gewisse Sicherheitsregeln einzuhalten.

Den Autofahrern wird etwa geraten, auf genügend Abstand zu achten, auf knappes Einbiegen vor Traktoren zu verzichten und Überholmanöver nur bei entsprechender Straßeneinsicht vorzunehmen. Auch bei Mähdreschern ist der ausreichende Abstand wichtig. Denn diese Fahrzeuge werden am Heck gelenkt, weisen ein anderes Fahrverhalten als LKW´s auf und scheren beim Abbiegen aus. 

Aber auch die Fahrer der Maschinen seien angehalten, rücksichtsvoll zu agieren. „Als Lenker eines landwirtschaftlichen Gespanns mit einem oder auch zwei Kippern hat man eine hohe Verantwortung auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ich bitte daher um vorhersehendes Fahren in allen Situationen. Besonders auf höherrangigen Straßen sollten auch Möglichkeiten am Straßenrand genutzt werden, um nachkommende Fahrzeuge überholen zu lassen“, so Hiegelsberger.

Vereinfachtes Verfahren 

Grundsätzlich braucht es für das Befahren von Gemeindestraßen mit selbstfahrenden land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen laut Paragraph 39 KFG eine Bewilligung von jeder einzelnen Gemeinde, die durchfahren wird. Nun wurde hierfür ein Lösung vom Gemeindebund und vom Land OÖ erarbeitet, die bereits seit vergangenem Jahr in Kraft ist. 

So sind die Bürgermeister jetzt aufgerufen, sogenannte Pauschalzustimmungen zu unterschreiben und diese an den zuständigen Bezirksobmann beziehungsweise an den Bürgermeistersprecher Gemeindebund zu schicken. 

„Aktuell haben 336 Gemeinden die Zustimmungserklärung unterzeichnet und abgegeben. Ich möchte daher hiermaut auch noch die restlichen knapp hundert Gemeinden auffordern, für rechtliche Sicherheit zu sorgen und die Erklärung einzusenden“, so der Agrar-Landesrat. 


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